Ein 64-Jähriger soll seinen Freund, einen Hotelier, aus Habgier ermordet haben. Vor Gericht bestreitet er die Tat.
Mord aus HabgierFreund von Hotelier aus Bornheim steht in Bonn vor Gericht

In Bonn steht ein 64-Jähriger vor Gericht, weil er einen langjährigen Freund ermordet haben soll. (Symbolbild)
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Vor dem Landgericht in Bonn hat ein Prozess gegen einen 64-jährigen Mann begonnen, der seinen langjährigen Freund, einen Hotelbetreiber aus Bornheim, getötet haben soll. Die Anklagebehörde legt ihm drei Mordmerkmale zur Last: Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Die Anklageschrift führt aus, dass der Beschuldigte am 18. August 2025 den 70 Jahre alten Hotelbesitzer in dessen Büro unvermittelt von hinten angegriffen und gewürgt oder gedrosselt haben soll. Das Motiv sei Raub gewesen. Im Anschluss habe er den Kopf des Getöteten mit drei unterschiedlichen Sorten Klebeband umwickelt. Gestohlen worden seien eine Kette mit Münzanhänger und ein Ring. Überdies nimmt die Anklage an, der Mann habe vorgehabt, das Geschäft seines Freundes nach dessen Ableben zu übernehmen.
Beschuldigter weist Anschuldigungen zurück
Zu Beginn der Verhandlung wies der 64-Jährige die Anschuldigungen zurück. Er trage keine Verantwortung für das Ableben seines Freundes, mit dem er 30 Jahre bekannt war. Sein Anwalt führte aus, dass DNA-Spuren des Beschuldigten, die am Ort des Geschehens und an der Bekleidung des Opfers sichergestellt wurden, nicht überraschend seien.
Der 64-Jährige sei als Freund über Jahre hinweg in dem Gästehaus ein- und ausgegangen. Während längerer Auslandsreisen des Getöteten im Jahr 2023 habe er diesen vertreten und dafür sogar einen Schlüssel für die Räumlichkeiten gehabt. Zudem habe er bei handwerklichen Tätigkeiten geholfen.
Angeklagter vermutet eine „Hinrichtung“
Die Entdeckung seines leblosen Freundes auf dem Boden beschrieb der Angeklagte als „unfassbar“ und „furchtbar“. Mit Blick auf den mit Klebeband umwickelten Kopf des Opfers äußerte er eine Theorie: „Diese Tötung war eine Hinrichtung. Da waren mindestens zwei bis drei Leute am Werk.“
Zwei Tage nach der Tat wurde der Hotelbetreiber vom Angeklagten und einem Hotelgast entdeckt, welche die Behörden verständigten. Daraufhin geriet der 64-Jährige in den Mittelpunkt der polizeilichen Ermittlungsarbeit, wurde am 16. September festgenommen und ist seither in Untersuchungshaft. Das Gericht hat für das Verfahren acht Verhandlungstermine bis Mitte Juni festgesetzt. (dpa/red)
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