In Bonn angeklagtVater aus Bad Honnef versteckt Drogen im Schulrucksack des Sohnes

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Der Eingang vom Bonner Landgericht. 

Bonn/Bad Honnef – In den frühen Morgenstunden des 13. August 2021 standen überraschend die Drogenfahnder vor der Haustür eines Familienvaters in Bad Honnef – und wurden bei der Durchsuchung fündig. Immerhin 650 Gramm Marihuana konnten sie sicherstellen, auch Amphetamine, Haschisch und weitere Modedrogen. Aber nicht nur das: In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln fanden sie ein Samurai-Schwert, einen Baseballschläger und ein Messer. Ob die Ermittler zuvor einen Tipp aus der Szene bekommen hatten oder der Mann durch Telefonüberwachung aufgeflogen ist, davon weiß die Anklage nichts, wie Gerichtssprecherin Saskia Wielpütz auf Anfrage mitteilte.

Mann aus Bad Honnef dealt nach Drogen-Razzia weiter

Den Mann allerdings scheint die Razzia in seinen vier Wänden nicht besonders beeindruckt zu haben. Ungerührt von den Ermittlungen gegen ihn, soll der 33-Jährige weiter gedealt haben. Denn als die Fahnder ein halbes Jahr später – am 2. Februar 2022 – erneut an der Bad Honnefer Adresse aufschlugen, wurde sie wieder fündig: In der Wohnung selbst sicherten sie zwar nur „Kleinigkeiten“ wie 0,58 Gramm Amphetamin, acht Gramm Haschisch sowie ein Gramm Marihuana.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aber im Rucksack des 13-jährigen Sohnes, den der Vater eilig zur Schule geschickt hatte, machten sie – neben Butterstulle und Schulheften – einen kapitalen Fund: Fast 100 Gramm Marihuana, sorgfältig verpackt und in einer Tüte gesichert. Diesmal wurde der Familienvater festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 33-jährigen mutmaßlichen Dealer jetzt wegen Drogenhandels in zwei Fällen, in einem Fall sogar mit Waffen, sowie unerlaubter BTM-Abgabe an Personen unter 18 Jahren angeklagt. Ob der Vater mit dem Versteck im Schulranzen den Stoff vor dem Zugriff der Fahnder sichern wollte oder ob er den Sohn sogar als Boten missbraucht hat, das muss demnächst die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts aufklären.

Der Prozess soll im Sommer starten.

KStA abonnieren