In Bonn vor GerichtFrau erstickt 83-jährige Schwiegermutter in Bornheim mit Kissen

Vor dem Bonner Schwurgericht musste sich eine 56-Jährige verantworten, die die 83-jährige Mutter ihres Lebensgefährten erstickt hatte.
Copyright: picture alliance / dpa
Bornheim – Als die Angeklagte den Schwurgerichtssaal des Bonner Landgerichts betritt und sich eine Kappe von den langen braunen Haaren zieht, sucht sie den Blick ihres früheren Lebensgefährten, der als Nebenkläger neben der Staatsanwältin sitzt. Doch er schaut auf ein paar Notizzettel, will die Frau nicht ansehen, die im Juli vergangenen Jahres in Rösberg seine Mutter getötet hat.
Die 56-Jährige setzt sich resigniert und erwartet den Richterspruch. Das Schwurgericht verurteilt sie wegen Totschlags im minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Das Verhältnis war konfliktbeladen
Die Angeklagte und ihr Freund (57), ein Berufssoldat, waren seit 2008 zusammen, seit 2014 lebten sie in Rösberg, im Februar 2021 bezog die 83-jährige Mutter des Mannes eine benachbarte Wohnung. Das Verhältnis sei „konfliktbeladen“ gewesen, sagte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff; die Angeklagte habe sich bemüht, der „Schwiegermutter“ hilfreich zur Seite zu stehen, hoffte dafür auf Anerkennung, „die es aber in diesem Umfeld nicht gab“.
An jenem 2. Juli, einem Freitag, spitzte sich die Situation zu. Fürs Wochenende hatte sich bei dem Bundeswehroffizier Besuch angekündigt, seine Partnerin bemühte sich deshalb, etwas Ordnung zu schaffen. Bevor er zum Dienst fuhr, brachte er seiner Mutter Brötchen, da forderte sie von ihm, er solle sich von seiner Partnerin trennen. Sie, die Mutter, sei mit der Jüngeren nicht einverstanden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Gegen Mittag kam es zur Konfrontation zwischen den Frauen: Die Angeklagte kam mit einem Plumeau unterm Arm in die Wohnung der „Schwiegermutter“, sie sprachen über den bevorstehenden Besuch, dabei sagte die Rentnerin, so hat es die Kammer recherchiert: „Ach, das wird doch wieder nichts, du kriegst ja nichts gebacken!“ Diese „bewusste Kränkung und Provokation!“, so das Gericht, führten dazu, dass die Angeklagte der alten Frau, die im Fernsehsessel saß, das Plumeau auf den Kopf drückte, die Rentnerin erstickte qualvoll.
Anschließend legte die Täterin das Opfer auf den Boden, um einen Sturz vorzutäuschen, ging dann zum Kaffeetrinken zu einer Nachbarin, um später scheinbar überrascht die leblose Frau zu entdecken.
Der Haftbefehl wurde aufgehoben
Weil die Todesursache unklar war, wurde die Leiche eine Woche später obduziert, dabei fanden die Rechtsmediziner Indizien für einen gewaltsamen Tod. Die Angeklagte räumte kurz nach der Tat gegenüber der Staatsanwaltschaft ihre Schuld ein. Das Gericht wertete den Totschlag als minderschweren Fall, weil die Angeklagte vom Opfer herabgesetzt, gedemütigt und provoziert worden sei.
Keine Frage für das Schwurgericht, dass die „Schwiegertochter“ im Affekt gehandelt habe. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, damit kann die 56-Jährige die Haft im offenen Vollzug verbringen.




