Der heute 28-Jährige hatte einen anderen Mann in einer Flüchtlingsunterkunft mit einem Küchenmesser attackiert.
Urteil des LandgerichtsMann muss nach Messerangriff auf Mitbewohner in Eitorf in die Psychiatrie

Der Eingang des Bonner Landgerichts. Archivfoto.
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Am Morgen des 8. Oktobers 2024 zog sich eine Blutspur über die Wiese zwischen der Kita und der Flüchtlingsunterkunft im Eitorfer Ortsteil Irlenborn: Die Kinder bekamen davon zum Glück nichts mit; eine zufällig vor der Tagesstätte wartende Mutter wurde aber Zeugin, wie ein blutender Mann aus der Flüchtlingseinrichtung in ihre Richtung lief. Sie setzte sofort einen Notruf ab, der Mann war aber glücklicherweise nur leicht verletzt.
Er war von einem Mitbewohner mit einem Messer verletzt worden. An diesem Mittwoch endete ein Prozess vor einem Bonner Schwurgericht mit der unbefristeten Unterbringung des Täters in der geschlossenen Psychiatrie.
Psychische Erkrankung des Eitorfers wurde in Griechenland „anbehandelt“
Der heute 28-jährige Beschuldigte war im Jahr 2019 gemeinsam mit seinen Eltern und sechs Geschwistern zunächst aus seiner afghanischen Heimatstadt Herat nach Griechenland geflüchtet. Dort war erstmals eine paranoide Erkrankung diagnostiziert und auch „anbehandelt“ worden, wie es der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer 4a Michael Nehring in der Begründung der Kammerentscheidung ausdrückte. Drei Jahre später zog die Familie dann nach Deutschland und trotz Weiterbehandlung fiel der junge Mann schnell mit „niederschwelligen Sachbeschädigungen“ auf, so Nehring. Auch Probleme mit seinen Eltern führten wohl zu mindestens einem Polizeieinsatz.
Im vergangenen Oktober eskalierten die Probleme dann in der Gewalttat. Was genau die Ursache war, blieb genauso vage, wie eine möglicherweise vorhandene Tötungsabsicht: „Wollte er ihn umbringen?“, fragte Nehring rhetorisch. „Kann sein“, so die selbstgegebene Antwort. Man wisse es aber nicht sicher und letztlich spiele es bei der Entscheidung auch nur eine untergeordnete Rolle.
Die Staatsanwaltschaft war jedenfalls davon ausgegangen, dass der Angreifer sein Opfer töten wollte. Der Afghane und sein Kontrahent – ein damals 39-jähriger Marokkaner – waren jedenfalls nach einigen vorausgegangenen Reibereien am 8. Oktober erneut in Streit geraten und der Beschuldigte stach mit einem Küchenmesser mehrfach in Richtung des Opfers. Das wusste sich aber zu wehren und so trug der Mann nur einige leichte Verletzungen davon.
Gegen den Beschuldigten läuft in Siegburg noch ein weiteres Verfahren
Für die Strafkammer gab aber die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit den Ausschlag und so folgte sie dem Antrag der Staatsanwältin den Beschuldigten dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie zu schicken. Dem war auch Anwalt Michael Weller nicht grundsätzlich entgegengetreten: Er plädierte allerdings dafür, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. Sein Mandant sei mittlerweile medikamentös derart gut eingestellt, dass er aktuell keine Gefahr darstelle.
Gegen den Beschuldigten läuft in Siegburg noch ein weiteres Verfahren, das die Staatsanwaltschaft aber angesichts der Unterbringungsentscheidung wohl bald einstellen dürfte: Der junge Afghane war am 25. Juli 2024 auf der Eitorfer Polizeiwache auffällig geworden: Er hatte sich mit einer unbekannten Flüssigkeit, die sich zum Glück als harmlos herausstellte, in der Sicherheitsschleuse verbarrikadiert.