Es war ein wahrer Krimi, der sich vor dem Schöffengericht abspielte. Beteiligt: drei Männer, zwei Nokia-Handys, ein Pannen-Pkw und ein Fahnder.
Fahndungskrimi vor GerichtPolizist verfolgt Spur von mutmaßlichem Eitorfer Dieb über Handydaten

Einer Diebesbande auf der Spur, die es besonders auf Zigaretten abgesehen hatte, wähnte sich ein Siegburger Fahnder. Nach Vorfällen in Eitorf und Ruppichteroth kam es zum Prozess. (Symbolbild)
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Die Videoaufzeichnungen aus Aldi-Märkten in Eitorf und Ruppichteroth zeigten drei Männer, die offenbar gemeinsam die Lage auskundschafteten. In Eitorf drangen sie ins Lager ein, fielen aber Mitarbeitern auf und entfernten sich. In Ruppichteroth verschafften sie sich Zugang zu einem Nebenraum und setzten den Bewegungsmelder außer Gefecht; ein Einbruchsversuch Stunden später misslang. Dass einer der mutmaßlichen Täter vor dem Schöffengericht landete, ist vor allem der Kombinationsgabe und der Ausdauer eines Siegburger Polizisten zu verdanken.
An beiden Orten sei an diesem Tag im Juni 2024 dasselbe Trio unterwegs gewesen, sagte der Fahnder im Zeugenstand. Das sei auf den Bildern anhand der Gesichter, des Körperbaus und der Kleidung erkennbar gewesen. Diese Bande, davon ist er überzeugt, hatte zwei Tage zuvor in einem Einkaufsmarkt bei Buxtehude Zigarettenstangen im Wert von rund 20.000 Euro erbeutet. Und wollte ihren Beutezug im Rheinland fortsetzen.
Die Spur führte von Berlin über Buxtehude ins Rheinland
In allen Fällen nutzten die Täter zwei einfache Nokia-Handys, die auf fiktive Namen angemeldet waren, wechselten aber zwischenzeitlich die SIM-Karten. Mit einer Funkzellenauswertung konnte der Polizist ihren Weg nachskizzieren, der von Niedersachsen übers Rheinland und Thüringen zurück nach Berlin führte. Dort waren die SIM-Karten in einem Kiosk gekauft worden.
Eine Autopanne nach dem gescheiterten Einbruch brachte den Fahnder auf die Spur des Angeklagten, eines 40-Jährigen aus Eitorf, der in Berlin lebt. Mit einem der beiden Nokia-Handys war ein Pannendienst zur A4 bei Jena bestellt worden. Der Audi, in dem drei Männer unterwegs waren, hatte eine Reifenpanne. Die Autobahnpolizei kontrollierte das Fahrzeug auf dem Standstreifen, ohne in den Kofferraum zu schauen, und wünschte gute Heimfahrt mit dem Zug.
Indiziennetz zog sich in der Hauptverhandlung nicht zu
Im Nachgang erkannte der Thüringer Kollege, kontaktiert vom Fahnder aus dem Rheinland, den Fahrer wieder. Wie war der Siegburger Kommissar auf den Namen gekommen? Beim Pannendienst war die reguläre Handynummer des Audifahrers hinterlegt, und Anrufe vom Nokia-Handy führten ebenfalls in dessen Dunstkreis. Ein Foto des vielfach Vorbestraften fand sich in der Polizeidatei.
Der Audi war in Ruppichteroth einem Zeugen aufgefallen, der eine Beschreibung der drei Verdächtigen und das Berliner Kfz-Kennzeichen (allerdings mit einem Zahlendreher) an die Polizei weitergab.
Der Fahndungskrimi blieb aber ohne Happy End: Das dichte Indiziennetz zog sich in der Hauptverhandlung nicht zu. Der Angeklagte, ein Kurierfahrer in Teilzeit, machte vor Gericht keine Angaben zur Sache. Seine Anwältin sagte, es gebe keinen Beweis, dass er mit dem Nokia-Handy telefoniert habe. Den Pannendienst habe auch einer der Beifahrer gerufen haben können. Als die Autobahnpolizei eintraf, schliefen die beiden anderen Männer allerdings.
Die Bilder aus der Videoüberwachung würden nicht weiterhelfen, zu diesem Schluss kam ein Gutachter. Man könne den Angeklagten darauf nicht sicher identifizieren. Bloße Ähnlichkeiten reichten nicht.
An der Folie und dem Stein in Ruppichteroth fand sich keine verwertbare DNA
Weder an der Folie, mit der der Bewegungsmelder im Nebenraum verkleidet worden war, noch an dem Pflasterstein, der die Scheibe aus Sicherheitsglas beschädigte, fanden sich auswertbare DNA-Spuren.
Der Vorwurf der Bandenkriminalität wurde fallengelassen, weil am Ende nur eine Tat blieb: der versuchte Einbruch mit Sachbeschädigung in Ruppichteroth. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze à 20 Euro), der Vorsitzende Richter Ulrich Willbrand folgte aber der Verteidigerin und sprach den 40-Jährigen frei. Ihm sei eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen.
Die Verfahrenskosten, darunter die Anreise und Übernachtung der Polizisten aus Thüringen, trägt die Landeskasse. Der Siegburger Fahnder hatte schon vor dem Urteil mit seinen Kollegen den Gerichtssaal verlassen. Auch im Fall von Buxtehude gab es kein Urteil: Das Amtsgericht Stade hatte das Verfahren eingestellt.
