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Waldhütte beschädigtEitorfer sitzt nach vier Jahren noch auf Schadenskosten für Container-Unfall

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Bei dem Unfall vor vier Jahren stürzte der Anhänger des Sattelzuges auf die Hütte und richtete erhebliche Schäden an.

Bei dem Unfall vor vier Jahren stürzte der Anhänger des Sattelzuges auf die Hütte und richtete erhebliche Schäden an.

Die Kommunikation mit dem Regulierungsbüro gestaltete sich für den Eitorfer schwierig. Nur Teile der Schäden wurden erstattet.

Fast vier Jahre nach einem Unfall, bei dem sein Eigentum erheblich beschädigt wurde, sitzt ein Eitorfer immer noch auf einem Teil der Kosten. Ein Lastzug, dessen Anhänger mit Baumstämmen beladen war, rutschte Anfang 2022 von einer schmalen Waldstraße oberhalb des Grundstücks von Max Fischer (36) ab und landete auf dem Dach seiner Hütte. Die wurde dabei erheblich beschädigt, auch der Hang zur Straße.

Zudem verlor der Laster Betriebsstoffe, die den Boden belasteten. Für Fischer, der in einem Dorf bei Eitorf wohnt, wurde es anschließend aufwendig, zu ermitteln, welche Versicherung für die Schäden aufkommen würde.

Zwischengeschaltetes Büro ist für ausländische Versicherungen zuständig

Versicherungstechnisches Problem: Am Steuer des Holztransporters hatte ein ausländischer Fahrer gesessen. Dem Kaufmann Max Fischer gelang es, herauszufinden, dass die Schadensabwicklung über ein zwischengeschaltetes Regulierungsbüro in Köln erfolgen musste, das für ausländische Versicherungen zuständig ist. Ein direkter Kontakt zur eigentlichen Versicherung kam aber nicht zustande. „Und die Kommunikation mit dem Regulierungsbüro gestaltete sich von Beginn an schwierig“, sagt der Eitorfer.

Nach längerer Zeit wurde nach Fischers Angaben ein Teil der entstandenen Schäden reguliert, eine weitere Bearbeitung jedoch verweigert, und es gab auch keine weiteren Zahlungen mehr.

Konkret lehnte das Regulierungsbüro die Übernahme der Kosten für den erforderlichen Bauantrag zur Hütte ab, bei der auch tragende Teile beschädigt worden waren.

Nur noch Trümmer blieben vom Dach der Hütte übrig.

Nur noch Trümmer blieben vom Dach der Hütte übrig.

Das Büro begründete dies damit, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Erlöschen der ursprünglichen Baugenehmigung der Fischerhütte anerkannt werde – obwohl die Genehmigung infolge der unfallbedingten Beschädigung erloschen und ein Wiederaufbau ohne neuen Antrag nicht möglich ist.

Antrag auf Wiederaufbau laut Kreis grundsätzlich möglich

Das Bauordnungsamt des Kreises, mit dem sich Fischer nach mehreren Ortsbesichtigungen inzwischen einigte, signalisierte, ein Antrag auf Wiederaufbau der Fischerhütte sowie die Genehmigung der bereits errichteten Stützmauer seien grundsätzlich möglich.

Dieser Antrag dürfe jedoch ausschließlich durch ein Architekturbüro eingereicht werden, sagt Fischer, der inzwischen ein Eitorfer Architekturbüro eingeschaltet hat. Die hierfür anfallenden Kosten belaufen sich auf rund 9000 Euro, und die kann und will der Besitzer nicht selbst tragen.

Die Lebensgefährtin Fischers, Susanne Lachmund, startete einen Spendenaufruf bei „Gofundme“, bei dem inzwischen mehr als zwölf Prozent der notwendigen Summe zusammengekommen sind.