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„Schiere Menge sticht heraus“Windecker wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt

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Symbolbild 

Windeck – 45.000 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten fand die Polizei bei einem 53-jährigen Mann aus Windeck. Er muss nun für zwei Jahre in Haft.

Nach drei Verhandlungstagen fällte das Schöffengericht in Waldbröl dieses Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Angeklagte hatte, wie berichtet, schon zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Unklar war jedoch noch, ob er die Dateien lediglich besessen oder auch verbreitet hatte. Letzteres hätte ihm eine höhere Strafe eingebracht. Die Zeugenaussage des ermittelnden Polizeibeamten aus Siegburg brachte Klarheit: Eine Verbreitung war dem Angeklagten nicht nachzuweisen.

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In der Urteilsbegründung merkte der Richter kritisch an, dass der 53-Jährige noch immer keine Hilfe gesucht und keine Therapie begonnen habe. Erste Durchsuchungen seiner Privat- und Geschäftsräume fanden bereits 2019 statt. Danach habe der Mann sich zwischenzeitlich erneut kinderpornografisches Material besorgt.

Die schiere Menge des Materials, das man bei ihm gefunden habe, steche zudem aus der Masse der Verfahren heraus, das betonten auch der erfahrene Ermittler und die Staatsanwältin. Auf einigen dieser Dateien sei massiver Missbrauch zu sehen, auch an Kleinkindern, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Becker in seiner Urteilsbegründung. Eine mildere Strafe wäre dem Leid der Kinder nicht gerecht geworden.