„Entbuschung“ hilft nichtAnwohner in Windeck wollen Wildschweine abschießen lassen

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Ein Wildschein im Wald (Symbolbild) 

Windeck – Eine „Entbuschung“ im Naturschutzgebiet (NSG) in Schladern zwischen Waldbröler Straße und Burg-Windeck-Straße würde nicht gegen die Waldschweinplage im Ort helfen. Das bekräftigt Anlieger Elmar Höffer.

Der Windecker, dem neben der Gemeinde ein Teil der Grundstücke im NSG gehört, legt Wert auf die Feststellung, dass er auf jeden Fall dafür ist, dass die Wildschweine abgeschossen werden. Das sei auch im besagten NSG möglich, weil es entgegen der Darstellung von Forstamt und Jägern kein befriedetes Gebiet sei. Höffer: „Also darf dort auch geschossen werden.“

Die untere Jagdbehörde sei ohne schwerwiegende Gründe nicht befugt, Schießverbote auszusprechen. Eine Entbuschungs-Aktion im NSG sei ohnehin nicht erlaubt. Sie würde auch nur im Winter einen Teilerfolg haben; im Sommer müssten Gras und Schilf mehrmals gemäht werden. Auch der Baumbestand biete den Schwarzkitteln Schutz, und der könne auch nicht einfach gerodet werden.

Im Windecker Naturschutzgebiete leben auch andere Tiere

Außerdem würden sich die Schweine dann tagsüber nur noch in dem größeren NSG Krummauel in der Nähe aufhalten, sagt Höffer. Er findet es beschämend, wenn Förster und Jäger eine solche Entbuschung im NSG vorschlagen. Denn schließlich lebten außer Wildschweinen dort auch noch andere Tiere.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Schweine seien erst seit kurzer Zeit dort anzutreffen, weil dort keine Bejagung stattfinde. Höffer: „Seit Jahrzehnten setzen Ricken ihre Kitze dort, und es gibt auch Füchse, Hasen, Ringelnattern und viele andere Tiere.“

Schützenhilfe erhält Höffer von Kreisjagdberater Dr. Nobert Möhlenbruch, der sich die Situation bereits ebenfalls vor Ort ansah. Seines Erachtens könnte man in dem kleinen Naturschutzgebiet sehr wohl auf die Schwarzkittel schießen und würde dabei niemand gefährden. Außerdem könnte die Untere Jagdbehörde auch eine Ausnahmegenehmigung erteilen, sagte Möhlenbruch, der ausdrücklich auch feststellte, dass dieses NSG kein befriedetes Gebiet sei. (rö)

KStA abonnieren