Urteil am Landgericht BonnWindecker missbrauchte Tochter und Sohn seiner Ex-Frau
Windeck/Bonn – Ins Gefängnis muss ein 34 Jahre alter Mann, weil er die beiden Kinder seiner Ex-Frau mehrfach sexuell missbraucht hat. Der zur Tatzeit in Windeck lebende Gebäudereiniger wurde vom Bonner Landgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe vor allem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verurteilt.
Zwischen 2009 und 2011 kam es laut Urteil zu insgesamt elf sexuellen Übergriffen durch den damals Arbeitslosen. Betroffen waren die anfangs zwölf Jahre alte Tochter und der zehn Jahre alte Sohn der damaligen Ehefrau. Die verurteilten Fälle waren allerdings nur „die Spitze des Eisbergs“, so der vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen. „Da ist noch viel mehr im Hintergrund.“
Meist war es in der Badewanne zu den Missbrauchstaten gekommen. Dazu, dass die Ehefrau das gemeinsame Baden erlaubt hatte, fiel den Richtern nicht viel ein: „Sie hat wohl eingesehen, dass es naiv und blauäugig war“, so der Kammervorsitzende. Laut Urteil nutzte der 34-Jährige die Liebe des Mädchens zu Pferden aus: Er versprach ihr ein eigenes Pferd und setzte dafür sogar einen schriftlichen Vertrag mit dem Mädchen auf. Zudem drohte er ihr, dass sie und ihr Bruder ins Heim kommen würden, falls sie jemandem von den Übergriffen erzählt.
Lange Zeit schwiegen die Kinder auch. Nach der Trennung der Eheleute kamen die Missbrauchstaten jedoch durch einen Zufall heraus: Die Mutter hatte ein Zeitungshoroskop vorgelesen, in dem stand, dass man sich von seinen Altlasten befreien soll.
Daraufhin schrieb der Junge auf einen Zettel, dass der Stiefvater ihn missbraucht habe. Die Mutter fand den Zettel im Zimmer ihres Sohnes und sprach ihn und auch die Tochter darauf an. Nachdem die Kinder ihr alles berichtet hatten, wurde sofort Anzeige erstattet.
In dem Prozess, der wie berichtet vom Waldbröler Amtsgericht ans Landgericht hochverwiesen wurde, hatte der Angeklagte bei den besonders gravierenden Fällen lediglich ein Teilgeständnis abgelegt und ein Eindringen in den Körper bestritten.
Erschütternde Schilderungen
Die Richter hatten jedoch keinen Zweifel an den Schilderungen des Mädchens. Schmitz-Justen: „Wir meinen, dass Sie ein gefährlicher Sexualstraftäter sind.“ Im Hinblick auf die Heirat im vergangenen Jahr mit einer anderen Frau, die ebenfalls Kinder hat, empfand das Gericht es als „ziemlich gefährlich“, dass der Mann sich „in so einer Familie aufhält“.
Besonders die Stieftochter leidet sehr unter den Folgen des Missbrauchs. Ihre Schilderungen vor Gericht waren laut dem Kammervorsitzenden „erschütternd“. „Das ließ selbst uns Profis nicht kalt.“ Das Opfer verletzt sich seit den Übergriffen immer wieder selbst und ekelt sich vor dem eigenen Körper. Im Prozess hatte die heute 18-Jährige geschildert, dass sie sich in ihrem Körper gefangen fühlt und da nicht rauskommt. Der Angeklagte muss ihr nun 5500 Euro Schmerzensgeld, dem Stiefsohn 2500 Euro zahlen.
