Urteil in BonnMann greift Freund in Eitorf mit Messer an – Fünfeinhalb Jahre Haft

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht.

Fünfeinhalb Jahre Haft verhängte der Richter wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gegen einen 25-jährigen Eitorfer.

Ein 25-jähriger Syrer aus Eitorf hatte einen ehemaligen Kumpel mit Stichen in den Unterschenkel und in die Brust verletzt. 

„Die Tat zeigt, dass Sie es nicht packen, sich an die Regeln zu halten, die hier gelten!“ Mit klaren Worten richtete sich der Vorsitzende des Bonner Schwurgerichts, Klaus Reinhoff, am Freitagmittag an den soeben Verurteilten: Mit dem Strafmaß von fünfeinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung war die Kammer noch über die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderten vier Jahre und zehn Monate hinausgegangen.

Sie haben ein ganz massives Problem
Richter Klaus Reinhoff zum Angeklagten

Der Richter machte keinen Hehl aus seiner Verärgerung über die Einstellung des 25-Jährigen aus Eitorf: „Sie haben ein ganz massives Problem.“ Der Syrer hatte im Laufe des Verfahrens angegeben, es sei in seinem Kulturkreis nicht üblich, dass ein Mann eine Frau in der Nacht anrufe. Er ist wegen vier weiterer Körperverletzungsdelikte und Drogenbesitzes einschlägig vorbestraft und hatte die Tat unter laufender Bewährung begangen.

Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, in der Nacht zum 31. Dezember 2021 einem Bekannten mit einem Messer nach dem Leben getrachtet zu haben. Opfer und Täter waren einmal beste Freunde, als der Kumpel allerdings in der Nacht vor Silvester bei seiner Lebensgefährtin anrief, brannten bei dem Verurteilten alle Sicherungen durch.

Die Frau hatte ihrem Partner zunächst gesagt, eine Freundin habe angerufen. Der Mann fand allerdings schnell heraus, dass das nicht stimmen konnte und dass es sich vielmehr bei dem Anrufer um seinen Kumpel handelte.

Eitorfer hatte nächtliches Treffen mit dem Kumpel verabredet

Es entspann sich zunächst ein Streit zwischen dem Paar, das nach islamischem Recht verheiratet ist und ein vierjähriges gemeinsames Kind hat. Nachdem die Polizei dem Mann ein vorläufiges Betretungsverbot für seine Wohnung ausgesprochen hatte, stellte er den Bekannten zur Rede und verabredete ein nächtliches Treffen.

Gegen 3.50 Uhr am Morgen wartete der Angeklagte bereits auf einem Parkplatz unterhalb der Eitorfer Hochstraße, als sein früherer Kumpel vorfuhr. Der Mann, der zuvor reichlich getrunken hatte, ließ sich von einer Freundin fahren und saß auf dem Beifahrersitz. Bevor er überhaupt aufstehen oder aussteigen konnte, hielt der Angeklagte dem Kontrahenten ein Messer an den Hals.

Mit Stichen in den Unterschenkel und die Brust verletzt

Er fügte ihm zwei Stiche in den rechten Unterschenkel und den Brustkorb zu. Dem Opfer gelang es aber, den Angreifer von der Beifahrertür wegzutreten, diese wieder zu schließen, und sich sofort zum nächsten Krankenhaus fahren zu lassen, wo er stationär versorgt wurde.

Kurz vor Prozessbeginn soll es Verhandlungen zwischen dem Opfer und dem Täter gegeben haben: Irgendwelche arabischen Verhandlungen seien für das Gericht aber nicht relevant, betonte Richter Reinhoff. Er verurteilte den Täter auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7000 Euro.

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