SchulkontoBezirksregierung prüft dienstrechtliche Konsequenzen für Windecker Schulleitung

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Das Gebäude der Gesamtschule Windeck, Standort Rosbach.

Der Standort Rosbach für die Klassen fünf bis sieben der Gesamtschule Windeck liegt mitten im Ort.

Unterdessen erarbeiten die Fraktionen im Gemeinderat einen Fragenkatalog für die Sitzung des Finanzausschusses in der kommenden Woche.

Die Kölner Bezirksregierung prüft weiter, ob und welche Konsequenzen aus der Kontoführung an der Windecker Gesamtschule zu ziehen sind. „Natürlich nehmen wir auch eine dienstrechtliche Beurteilung der Schulleitung vor, diese ist noch nicht abgeschlossen“, teilte der stellvertretende Sprecher der Bezirksregierung, Dirk Schneemann, auf Anfrage mit. Wie berichtet, hatte die Schulleitung über Jahre eine sechsstellige Summe auf einem Konto angespart. Das Geld stammte unter anderem aus Elternbeiträgen, die nicht voll ausgeschöpft worden waren.

Die Fraktionen im Gemeinderat erwarten unterdessen eine transparente Aufarbeitung der Schulkonto-Affäre. Das sei der Tenor einer Sitzung seiner Fraktion gewesen, berichtete CDU-Sprecher Frank Steiniger. Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der kommenden Woche werde ein interfraktioneller Fragenkatalog an die Gemeindeverwaltung erarbeitet. Das hatte auch SPD-Fraktionschef Dirk Bube angeregt.

Windeck: Prüfer forderten schriftliche Beschlüsse aus Elternschaft an

Im Raum steht nach wie vor die Frage, auf welcher Grundlage die Gesamtschule Überschüsse aus Klassenfahrten nicht an die Eltern auszahlte. Wie berichtet, hatte die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpa) „schriftliche Beschlüsse aus der Elternschaft“ für den Fall eingefordert, dass Überschüsse aus Klassenfahrten anderweitig verwendet werden sollten. Ob es die gab, ist unklar.

Für die Abrechnung von Klassenfahrten gibt es nach Aussage des NRW-Schulministeriums keine konkreten Vorschriften. „Bei mehrtägigen Veranstaltungen, ... die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, ist vor Vertragsabschluss ... eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, ... die entstehenden Kosten zu tragen“, heißt es in den „Richtlinien für Schulfahrten“.

Schulministerium: Eltern müssen nur die tatsächlichen Kosten zahlen

„Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Eltern auch nur das zahlen, was tatsächlich ausgegeben wurde“, erläuterte der stellvertretende Sprecher des Ministeriums, Janis Hülder. „Das ist eine Selbstverständlichkeit.“ Im konkreten Fall Windeck verweist Hülder auf die Kontrolle durch die Kölner Bezirksregierung. Das laufende Verfahren zeige, dass die Kontrollmechanismen der Verwaltungsebenen funktionierten.

Auf die Richtlinien für Schulfahrten verweist auf Anfrage auch Elmar Schmitz, Vorsitzender der Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW, zu denen auch die Gesamtschulen gehören.

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