Innerhalb kürzester Zeit sind ein Windecker und sein Sohn nacheinander vor dem Waldbröler Amtsgericht gelandet. Beide Male wurden sie von einem Familienmitglied belastet.
MunitionsfundeVater und Sohn aus Windeck landen nacheinander vor Gericht

Das Amtgericht in Waldbröl (Archivbild)
Copyright: Joachim Gies
Eher selten landet der Streit einer Familie zwei Mal innerhalb kurzer Zeit vor dem Amtsgericht. In Waldbröl saß jetzt einmal der Sohn, ein anderes Mal der Vater auf der Anklagebank. Beide Male war der Schwager und Schwiegersohn ein wichtiger Zeuge.
Der Sohn hatte angeblich in einer Halle des Schwagers Waffen und Munition gelagert. Der Vater sollte mit einem schweren Ast versucht haben, auf den Schwiegersohn einzuschlagen. Am Ende gab ’s einen Freispruch und die Einstellung des anderen Verfahrens.
Eitorfer Polizei muss Munition sprengen lassen
Auf 52 Schuss Übungs- und Manövermunition, zum Teil von der Bundeswehr, 17 Ladungen Schrot-Munition und drei verbotene Wurfsterne stießen Beamte der Eitorfer Polizeiwache am ersten Oktober 2021 in einer Lagerhalle. Ein Teil der Weltkriegsmunition habe vor Ort gesprengt werden müssen, sagte ein Polizist aus.
Ein heute 37 Jahre alter Windecker hatte die Polizei seinerzeit von dem Fund in der Lagerhalle, die er sich mit seinem Schwager geteilt habe, von der Munition informiert. Er habe die Schlösser nach einem Streit Wochen zuvor ausgetauscht, sagte er vor Gericht. Die Polizei habe er wegen eines Einbruchs gerufen, die Beamten hätten die Munition dann selbst gefunden.
27-Jähriger bereits zu zwei Jahren und neun Monaten im offenen Vollzug verklagt
Er habe seit Wochen keinen Zugang zu der Halle mehr gehabt, bestätigte der 27 Jahre alte Angeklagte. Sein Mandant habe bei früheren Verfahren immer zu seinen Verfehlungen, Drogen, Waffen, Fahren ohne Führerschein, gestanden, ergänzte der Anwalt. Aktuell erwarte ihn eine Haft von zwei Jahren und neun Monaten im offenen Vollzug, um dem Handwerksgehilfen parallel eine Ausbildung zu ermöglichen.
Der Jurist hatte die Einstellung des Verfahrens erwartet. Staatsanwältin und Verteidiger waren sich angesichts der Widersprüche in den Aussagen des Schwagers einig und forderten Freispruch. Dem entsprach Richter Dr. Jan Röleke.
Mann wollte Schwiegersohn mit Ast schlagen
Auch im Verfahren gegen den Vater – sein Anwalt hatte kurz zuvor das Mandat niedergelegt – stand am Anfang ein angeblicher Munitionsfund in einer Gartenhütte auf dem Grundstück nahe der Wohnung der Eltern. Auch am 6. Februar 2022 hatte der Schwiegersohn die Polizei gerufen.
Die Hütte stehe auf dem Grundstück seiner Frau, erklärte er als Zeuge. Er habe mit der Munition nichts zu tun haben wollen. Während damals die Polizei den Fall aufnahm, hatte sich der Vater laut Zeugen einen langen Ast gegriffen, offensichtlich, um den Schwiegersohn zu schlagen. Dessen Freund ging dazwischen und trug ein blaues Auge davon. Wer im Handgemenge als erster schlug, Vater oder Freund, ließ sich nicht klären. Richter Röleke entschied, das Verfahren gegen die Zahlung von 700 Euro an einen gemeinnützigen Verein einzustellen.
Der Streit, bei dem es um angebliche Gewalt des Schwagers und Schwiegersohnes gegenüber seiner Frau, der Tochter und Schwester der Angeklagten geht, dauert offenbar an. Es werde nicht mehr miteinander gesprochen, bestätigten alle Seiten immer wieder.

