Waldbröler AmtsgerichtWindecker muss Geldbuße wegen Hitlergruß zahlen

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Ein modernes weißes Gebäude mit schwarzen Fensterrahmen; ein Anbau ist rot gestrichen.Das Haus spiegelt sich im Dach eines Autos.

Vor dem Amtsgericht Waldbröl musste sich der Windecker verantworten.

Angeklagter zeigte verbotene Geste in Video in sozialen Medien. 54-Jähriger will nur gewunken haben.

Missverstanden fühlte sich ein 58 Jahre alter Mann aus Windeck vor dem Waldbröler Amtsgericht. „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ lautete der Vorwurf des Staatsanwalts. Der Angeklagte hatte in einem Video in den sozialen Medien den Hitlergruß gezeigt.

„Alles wird hier nazifiziert“, beschwerte sich der Windecker. Er habe den Gruß lächerlich machen wollen, behauptete er zunächst. Er sei denunziert worden. Später versuchte er sich damit herauszureden, dass er die verbotenen Geste gar nicht richtig ausgeführt habe: „Es war nur ein Winken.“

Richterin verhängt hohe Geldstrafe

Aus Sicht der Richterin Laura Krause war es mehr: 40 Tagessätze zu 25 Euro, addiert mit einer Verurteilung wegen Bedrohung 90 Tagessätze zu 30 Euro lautete ihr Urteil. Damit entsprach sie dem Antrag des Staatsanwalts. Es gehe nicht um die Gesinnung, sondern um das verwendete Zeichen, hatte der argumentiert.

Weil der Angeklagte im Grunde gestanden hatte, verzichtete die Richterin auf Zeugenvernehmungen. Beim Vorführen des Videos versagte die Technik, allerdings gab es in den Akten ein Foto. Eine Betreuerin bescheinigte dem Mann eine psychische Krise, die begonnen habe, als er – offenbar coronabedingt – seine Arbeit verlor. Danach zog er in ein Heim und entwickelte psychische Probleme.

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