Gutachten problematischHenneferin klagt auf 20.000 Euro für lahmendes Pferd

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Der Eingang zum Bonner Landgericht. (Symbolbild)

Bonn/Hennef – Die Freude über den braunen Wallach währte nur kurz: Im Mai 2016 hatte eine Reiterin aus Hennef das Pferd mit dem spanischen Zuchttitel für 6500 Euro gekauft. Doch von Anfang an gab es Probleme, und diese waren nun Gegenstand eines Gütetermins vor dem Bonner Landgericht.

Das Tier war zum Zeitpunkt des Kaufs  zehn Jahre alt, war als Westernreitpferd auf Cutting-Turnieren aufgetreten und von sanftem Gemüt. Die Käuferin war eigens für einen Proberitt nach Bayern gefahren. Erst nach dem Transport des Pferdes in den Rhein-Sieg-Kreis stellte sie optisch einen Schiefstand des Beckens fest.

Wenige Monate später begann das Pferd zu lahmen. Die Besitzerin ritt es von da an nicht mehr, weil sie glaubte, das Tier habe dabei Schmerzen. Von da an stand Cavallo auf der Weide - und nahm stetig zu.

Nach Kauf: Pferdebesitzerin aus Hennef reichte Klage am Landgericht ein

Drei Jahre später, im Januar 2019, reichte die Henneferin am Bonner Landgericht Klage ein. Von der Pferdeverkäuferin forderte sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags sowie die Kosten für Unterstand, Futter und ärztliche Versorgung - bis zu diesem Zeitpunkt rund 20 000 Euro. Laut Klage fühlt sie sich arglistig getäuscht: Denn in dem Kaufvertrag soll die bayrische Ex-Besitzerin versichert haben, dass das Pferd keinerlei Krankheiten oder Verletzungen habe.

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Mittlerweile hatte die Klägerin jedoch erfahren, dass Cavallo vor ihrem Kauf im Jahr 2016 schon mal verkauft worden war. Dieser Kaufinteressent jedoch hatte schnell bemerkt, dass das Tier eine Gangunregelmäßigkeit hatte - und es sofort retour geschickt. Die Verkäuferin jedoch bestreitet den Vorwurf.

Tier passt nicht in Röntgengerät: Pferd müsste 70 Kilo abnehmen

Um den Fall aufzuklären, hatte die 17. Zivilkammer einen Gutachter engagiert: Ein Auftrag mit Hindernissen, denn Cavallo hatte durch das eingeschränkte Training eine ausgeprägte Adipositas entwickelt und passte mit diesem eklatanten Übergewicht nicht mehr ins Röntengerät. 70 Kilo müsse der Wallach abnehmen, hieß es, damit die Aufnahme gemacht werden könnte. Aber das hätte zu lange gedauert. So wurde er für 600 Euro mit einem Pferdetaxi in eine Tierklinik transportiert, wo er unter Vollnarkose einer Computertomographie unterzogen wurde.

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass das Tier in jungen Jahre eine Fraktur im Beckenboden erlitten habe, daher erkläre sich der knöcherne Schiefstand. Aber, so der Fachmann weiter, die Asymmetrie führte nicht dazu, dass es Schmerzen habe oder lahme. Im Alltag könne der Wallach genutzt und auch geritten werden.

Weiterer Gütetermin findet im Herbst statt

Mit diesem Ergebnis hätte die Klage normalerweise keine Chance. Die Kammervorsitzende Elke Spenner stellte im Gütetermin jedoch fest, da im Kaufvertrag explizit zugesichert worden sei, dass das Tier keinerlei Einschränkung habe, kämen die Ansprüche der Klägerin doch zum Tragen. Da zudem nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Verkäuferin arglistig gehandelt habe, betrage die Verjährungsfrist drei Jahre. Und die war bei Einreichen der Klage noch nicht abgelaufen.

Zur weiteren Aufklärung des Falls wurde ein weiterer Gütetermin im Herbst bestimmt.  

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