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Gast soll randaliert habenKneipengast und Wirt landen nach Schlägerei in Hennef auf der Anklagebank

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Amtsgericht Siegburg

Ein skurriler Fall landete vor dem Amtsgericht in Siegburg. 

Ein skurriler Fall landete vor dem Amtsgericht Siegburg. Nach einer Kneipenschlägerei wurden sowohl ein Gast als auch der Gastwirt angeklagt.

Bei tätlichen Auseinandersetzungen gibt es meist einen, der angefangen und einen, der sich zur Wehr gesetzt hat. Im Fall einer Kneipenschlägerei in Hennef wurden aber beide Beteiligten, der Gast und der Gastwirt, angeklagt. Der Gast, ein 45-jähriger Hennefer, saß in der Hauptverhandlung zuerst auf der Anklagebank.     

Er war im November 2024 schwer verletzt worden, hatte beide Augenhöhlen, rechts und links, gebrochen, wurde operiert und lag fünf Tage im Krankenhaus. Angetrunken soll der Gast an diesem Abend den Pub in der Innenstadt betreten, einen Dartpartner gesucht und eine junge Frau belästigt haben.

Hat ein dritter Mann den Hennefer Kneipengast schwer verletzt?

Er sei immer aggressiver geworden, habe angefangen zu randalieren und Beleidigungen auszustoßen, schilderte die 27-Jährige im Zeugenstand. Der Gast habe den Wirt angegriffen, dieser ihn vor die Tür befördert. Was draußen geschah, habe sie nicht gesehen.  

Ein anderer Zeuge, ein 39-jähriger Passant, will dumpfe Schläge und Tritte gehört haben. Genaueres habe er wegen der Dunkelheit und Entfernung nicht mitbekommen. 

Der Angeklagte beteuerte, er sei von dem aggressiven Wirt angegriffen worden. An Einzelheiten könne er sich aber nicht erinnern. Der Gastwirt indes versicherte, er habe den 45-Jährigen nur vor die Tür bugsiert. Ein anderer Kunde, der als Türsteher arbeitet, habe ihn unterstützt. Der betrunkene Gast habe Tische und Stühle herumgeworfen, die Tür beschädigt und sei gestürzt. Ob der Türsteher zugeschlagen hat, blieb offen.

Kneipengast wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, versuchter Körperverletzung verurteilt

Die alarmierte Polizei sorgte für Ruhe, ein Krankenwagen brachte den schwer Verletzten in die Klinik. Zu seinen sieben Vorstrafen – er erhielt Geldstrafen wegen Diebstahls, Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstands gegen die Staatsgewalt – kommt nun eine achte hinzu.   

Das Gericht verurteilte den Teilzeit-Möbelpacker, der zu seinen 755 Euro Nettolohn noch 380 Euro vom Jobcenter erhält, wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1050 Euro (70 Tagessätze à 15 Euro). 

Dem 47-jährigen Gastwirt wurde kein Härchen gekrümmt. Der Troisdorfer wird sich ebenfalls vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten müssen. Sein Verfahren ist für Januar terminiert.

Der Gast nahm das Urteil an, er zeigte sich entschlossen, sich einen Teil des Geldes von seinem Kontrahenten zurückzuholen. Auf seine Frage, wie er den Wirt auf Schmerzensgeld verklagen könne, habe er allerdings keine Antwort, sagte Richter Hauke Rudat: „Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.“