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Baurecht in LohmarPlastikzaun in Donrath muss verschwinden

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Lohmar – Es bleibt dabei: Der 1,80 Meter hohe Zaun am Grundstück eines Neubaus in Donrath muss auf 60 Zentimeter reduziert werden. Der Stadtentwicklungsausschuss schloss sich damit der Forderung der Stadtverwaltung an. Die vor einem halben Jahr zugezogenen Neubürger wollten sich vor den neugierigen Blicken von vielen das Eckgrundstück passierenden Fußgängern in ihre bodentiefen Fenster und in den Garten schützen.

Städtebaulich nicht passend

Dass sie von der Vorschrift entsprechend niedriger Zäune im Bebauungsplan nichts gewusst und sich, wie sie angaben, bei der Zaunhöhe auf das Bauunternehmen verlassen hätten, half ihnen nichts. Abgelehnt wurde ihr Antrag, die Stadt möge den Bebauungsplan ändern, damit sie den wie eine Wand wirkenden blickdichten Plastikzaun in 1,80 Meter Höhe stehen lassen können.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung hatten andere Bürger, die sich an die Vorschrift gehalten haben, schon angekündigt, gegen eine eventuelle Änderung des B-Plans Einspruch zu erheben. Der „Schandfleck“ müsse weg, habe es von Bürgerseite geheißen. Etwas moderater hatte die Verwaltung bereits den Zaun als „unschön“ und städtebaulich nicht passend bezeichnet, zumal er an der Donrather Straße liegt, der Haupterschließungsachse des Ortes.

Schützen vor unerwünschten Blicken von Passanten können sich die Neubürger nun nach Kürzung des Zauns durch das Anpflanzen einer Hecke, die allerdings einige Jahre Wachstum benötigt. Letztlich zog im Ausschuss wog auch das Argument der Verkehrssicherung – durch den Zaun an dem Eckgrundstück mit der Einmündung Dornheckenweg schränke die Sicht ein.

Dabei ging es um das „Sichtdreieck“. So heißt in der Verkehrswissenschaft das Sichtfeld, das Verkehrsteilnehmer brauchen, um an einmündenden Straßen einen Blick auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu haben. Solche Ecken sollten in beide Richtungen frei überschaubar sein. Die Verdeckung des „Sichtdreiecks“ durch parkende Fahrzeuge, Gartenzäune, Hecken oder ähnliches, so heißt es, erschwere das Einbiegen und stelle deshalb eine Verkehrsbehinderung dar.

Die Stadt wird nun schauen, wie das „Sichtdreieck“ gewährleistet werden kann. Es könnte bei der nun startenden Prüfung zur Verkehrssicherheit sogar herauskommen, dass die Besitzer die Hecke erst einen Meter hinter dem Zaun pflanzen dürfen.