Urteil22-Jähriger wird nach Angriff auf Joggerin in Lohmar in Psychiatrie eingewiesen

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Eine Hand zieht eine Glastür auf, die Türgriffe sind Paragraphen.

Das Bonner Landgericht verurteilte den 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe.

Nach Ansicht der Kammer stellt der 22-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, wenn er nicht medikamentös eingestellt wird. 

Seit seinem zweiten Lebensjahr wird ein heute 22-jähriger Mann psychiatrisch und psychologisch betreut, doch die therapeutische Begleitung konnte nicht verhindern, dass der an Schizophrenie leidende Lohmarer in einem Wald bei Kreuznaaf eine Joggerin überfiel.

Wegen eines schweren sexuellen Übergriffs mit Gewalt sowie Körperverletzung hat das Bonner Landgericht den Angeklagten am Freitag zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde sofort in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Denn nach Ansicht der Kammer bleibt er eine Gefahr für die Allgemeinheit, wenn er nicht medikamentös behandelt wird.

Staatsanwältin Dr. Vanessa Weber hatte zweieinhalb Jahre Haft und Unterbringung in einer Anstalt gefordert, Verteidiger Sebastian Holbeck zwei Jahre Gefängnis ohne Unterbringung.

Lohmar: Angreifer verlor beim Kampf zwei Messer und Klebeband

Der Angeklagte ist Sohn einer heroinabhängigen Mutter; als er zwei Jahre alt war, entzog ihr das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung und Verwahrlosung die Vormundschaft. Bis zu seinem 13. Lebensjahr kümmerte sich eine Pflegefamilie um den Jungen, danach lebte er in Heimen, zuletzt war er obdachlos.

Seit Anfang dieses Jahres hat sich sein psychischer Zustand verschlechtert, er teilte die Welt in rote und blaue Menschen ein, die einen gut, die anderen böse, und glaubte, dass er am 1. Mai getötet werde. Als er das seinem früheren Pflegevater erzählte, bat der das Amtsgericht dringend um eine gesundheitliche Betreuung.

Überfall auf Joggerin in Lohmar: Angeklagter will 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Am 21. April überfiel der Angeklagte die Joggerin. Sie hatte den Mann auf ihrer Joggingrunde in Kreuznaaf gesehen. Als er begann, sie anzusprechen, erhöhte sie das Tempo und rief dabei per Handy ihren Ehemann an, da sei ein Typ, der sie verfolge. Kurz danach schubste der Fremde, der hinter ihr hergeradelt war, sie zu Boden, legte sich auf sie, fixierte sie und versuchte, in sie einzudringen.

Dann tauchte ihr Ehemann auf seinem Motorrad auf, riss den Angreifer von ihr weg, der bei dem Kampf zwei Messer und ein Klebeband verlor, überwältigte ihn und hielt ihn so lange fest, bis nach etwa einer halben Stunde die Polizei kam. Die Frau erlitt Schürfwunden, der Ehemann war vom Täter in den Arm gebissen worden. Wichtiges Beweismittel der Richter war eine Lauf-App, die den Angriff aufgezeichnet hatte.

Im Prozess sicherte der Angeklagte zu, dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Das Gericht stellte wegen der paranoiden Schizophrenie eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit und eingeschränkte Steuerungsfähigkeit fest. Dennoch sei er für die Tat verantwortlich zu machen.

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