LandgerichtUrteil des Amtsgerichts zum Lohmarer Stadtmacher-Streit ist korrekt

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Drei Frauen und drei Männer sitzen an einem Tisch

Krisensitzung des Stadtmarketingvereins (v.l.): Barbara Ludwigs, Manuela Krämer, Manfred Schellberg, Bürgermeisterin Claudia Wieja, Beigeordneter Andreas Behncke, Burkhard Bröhl. (Archivbild)

Das letzte Kapitel im Rechtsstreit zwischen den Lohmarer Stadtmachern und deren Ex-Vorsitzenden ist geschlossen. Es ging unter anderem um Geldforderungen.

Der Stadtmarketingverein, eigentlich angetreten, um Handel und Wirtschaft in Lohmar zu stärken, kämpft seit Monaten mit erheblichen Turbulenzen. Zwischen den Ehrenamtlern und ihrem Ex-Vorsitzenden war ein Streit unter anderem um massiv erhöhte Geldforderungen für ein Online-Portal entbrannt. Man traf sich, wie diese Zeitung berichtete, vor Gericht. Nun wurde das letzte Kapitel in dem Rechtsstreit geschlossen. 

Der frühere Vereinsvorsitzende der „Stadtmacher“ hat auf Anraten des Landgerichts Bonn seine Berufung gegen ein Urteil des Siegburger Amtsgerichts zurückgezogen. Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, hieß es in dem Schreiben des Landgerichts, das dieser Redaktion vorliegt. Würde das Landgericht die Berufung zurückweisen, käme das für den Kläger erheblich teurer.

Stadtmarketingverein Lohmar forderte Vorsitzenden zum Rücktritt auf 

Zum Hintergrund: Der Ex-Vorsitzende hatte im Herbst 2022 scheinbar aus eigenem Antrieb die Brocken hingeworfen, er äußerte öffentlich Vorwürfe, dass die Stadt das Online-Portal „LohMarkt“ zu wenig (finanziell) unterstützt habe. Die Stadtmacher hatten daraufhin in einer Pressekonferenz über den intern schon länger schwelenden Streit informiert, es habe unter anderem Alleingänge und massiv erhöhte Geldforderungen seitens des Vorsitzenden gegeben, man habe ihn schließlich zum Rücktritt aufgefordert.    

Der Ex-Vorsitzende verklagte daraufhin den Verein zivilrechtlich auf Unterlassung. Die in der Krisensitzung gegenüber den Medien geäußerten Vorwürfe hätten sein Persönlichkeitsrecht verletzt und ihm auch als Geschäftsmann wirtschaftlich geschadet. Das Amtsgericht sah diese Klage als unbegründet an und wies sie ab. Daraufhin ging der Kläger, der sich durch eine renommierte Bonner Rechtsanwaltskanzlei vertreten ließ, in Berufung.

Presserat bewertete Beschwerde des Lohmarers als unbegründet

Nicht nur vor Gericht scheiterte der Lohmarer: Auch seine Beschwerde über die Berichterstattung dieser Zeitung anlässlich des Amtsgerichtsurteils blieb folgenlos. Der frühere Vorsitzende hatte den  Presserat eingeschaltet. Der Presserat bewertete die Beschwerde als unbegründet.

Der Vorgang hatte auch kommunalpolitisch hohe Wellen geschlagen, es war von „Verschwendung von Steuergeldern“ die Rede, der LohMarkt habe nichts gebracht für den lokalen Handel. Der Vorstand des Stadtmarketingvereins will sich nicht mehr äußern. Eine zwischenzeitliche Bitte um Stellungnahme war bereits abschlägig beschieden worden: „Die Stadtmacher sollen bestenfalls positive Presse schreiben können.“

Der Kläger kam der Bitte um eine Stellungnahme nach: „Ich nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und respektiere sie, auch wenn ich persönlich eine andere Einschätzung der Situation hatte. Das Gericht hat festgestellt, dass die Aussage, wonach der Stadtmarketingverein Lohmar nicht mehr gewillt war, erhöhte Geldforderungen zu zahlen, unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Es wurde klargestellt, dass es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt, gestützt auf die Erhöhung der monatlichen Entgelte durch die Firma Centric Software International Ltd. und nicht durch mich. Trotz meines persönlichen Standpunktes akzeptiere ich nun die Entscheidung des Gerichts im Hinblick auf die Meinungsfreiheit. Es ist wichtig, die Bedeutung dieses Grundrechts zu betonen, das eine wesentliche Säule unserer Demokratie darstellt.“

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