Der Petitionsausschuss des Landes lehnte einen Antrag des schwerstbehinderten Bagrat und seine Eltern ab, befürwortet aber ein Aufenthaltsrecht.
Georgische FamilieHärfefallkommission kann Abschiebung aus Lohmar verhindern helfen

Einer Familie aus Georgien mit einem behinderten Kind droht die Abschiebung, Merab Sharia mit seinem Sohn Bagrat
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Eine neue Entwicklung gibt es im Fall des georgischen Jungen Bagrat und seiner Eltern, die derzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Lohmar leben und ihre Abschiebung fürchten müssen: Wie berichtet, ist Bagrat mehrfach schwerstbehindert, blind und hat ein lebensbedrohliches Nierenleiden.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag abgelehnt hatte, schaltete die Hilfsorganisation Seebrücke den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschaltet, der jetzt auf die Eingabe reagierte, mit auf den ersten Blick wenig hoffnungsvoll stimmendem Ergebnis.
Gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt
„Der Petitionsausschuss sieht nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petenten zum Erfolg zu verhelfen. Insbesondere kann die Familie kein asylverfahrensunabhängiges Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind“, heißt es in einem Schreiben an die Familie. Das BAMF und die Verwaltungsgerichtsbarkeit hätten sich ausführlich mit den Behandlungsmöglichkeiten in Georgien beschäftigt.
Der Ausschuss stellte allerdings auch fest, dass für die Familie ein Aufenthaltsrecht nach Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes infrage komme: Dort ist unter anderem geregelt, dass eine Härtefallkommission befasst werden kann, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer Ausländerin oder eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Allerdings muss der Lebensunterhalt gesichert sein oder eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorhanden sein.
Aus Sicht der Familie positiv: Der Petitionsausschuss würde es befürworten, wenn die Härtefallkommission ein Ersuchen für ein Aufenthaltsrecht an die Ausländerbehörde Rhein-Sieg richten würde.
Versorgung keineswegs sichergestellt
Marie Seelbach von der Hilfsorganisation Seebrücke zufolge ist eine Versorgung Bagrats in Georgien keineswegs sichergestellt. Dieser erhalte nach einem Aufenthalt in der Notaufnahme ein Medikament für die Blase, das in Georgien nur sehr schwer erhältlich und sehr teuer sei, ebenso wie das für seine Behandlung notwendige Botox. „Sollte dieses Medikament nicht wirken, wäre eine Operation in Deutschland nötig. Ohne die notwendige Operation besteht die Gefahr, dass die Niere versagt und als Folge dessen eine Nierentransplantation nötig wird.“
Marie Seelbach, die infrage stellt, dass Georgien als sicheres Herkunftsland betrachtet werden kann, kritisiert, dass Behinderungen wie im Falle Bagrats bei Asylverfahren immer weniger Platz fänden. „Daran sieht man, dass von den propagierten Rückführungsmaßnahmen besonders Familien mit Kindern und schwerkranke Menschen betroffen sind, die sich am wenigsten wehren können.“ Bagrat sei ein anerkannter und beliebter Teil seiner Schulgemeinschaft in Rösrath. Seine Mutter bemühe sich zurzeit um einen Ausbildungsplatz als Pflegerin, da ihr Abschluss als Lehrerin noch nicht anerkannt sei.
1328 Unterstützer bei open Petition
Auf dem Portal open Petition wurden bislang 1328 Unterschriften für die Familie gesammelt. Petent Johannes Heyen führt Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention an: „Das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen“, das gelte für alle ausländerrechtlichen Entscheidungen. Gerade bei einem Kind mit schwerer Behinderung sei dieses Wohl eng verknüpft mit medizinischer Versorgung, therapeutischer Unterstützung, emotionaler Stabilität und vertrauter Umgebung.
In Deutschland gelte zudem das Leitprinzip der Inklusion. Jeder Mensch - unabhängig von Herkunft, Behinderung oder sozialem Status müsse gleichberechtigt an Bildung und Gemeinschaft teilhaben können. „Die Abschiebung eines schwerstbehinderten Kindes, das hier integriert ist und gefördert wird, steht in direktem Widerspruch zu den oben aufgeführten Grundgedanken.“

