KommentarBerechtigtes Anliegen Niederkasseler Eltern wird torpediert

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Grundschueler_Schultaschen

Grundschüler mit ihren Schultaschen (Symbolbild)

Die katholische Grundschule in Niederkassel-Ort soll in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden – das streben zumindest einige Eltern an. Das Anliegen ist berechtigt. Denn dass vier von fünf Niederkasseler Grundschulen noch immer katholische Bekenntnisschulen sind, ist aus der Zeit gefallen.

Auch in Niederkassel hat die Bindungskraft der christlichen Religionsgemeinschaften in den vergangenen Jahren deutlich nachgelassen, nicht nur wegen der Sexualstraftaten zahlreicher Geistlicher und der Vertuschungsversuche kirchlicher Würdenträger. Laut aktueller Einwohnerstatistik sind inzwischen nur noch rund 58,5 Prozent der Niederkasselerinnen und Niederkasseler – zumindest nominell – Mitglied einer christlichen Kirche.

Spannende Frage, wie die Entscheidung ausfällt

In der Grundschullandschaft bildet sich dieser gesellschaftliche Trend aber bislang nicht ab. Deshalb ist spannend, wie die Eltern in Niederkassel-Ort im Januar entscheiden werden.

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Spannend ist auch, ob die Eltern in Zeiten der Pandemie, wo persönliche Kontakte aus guten Gründen reduziert werden sollen, tatsächlich gezwungen werden, ihre Stimme persönlich statt per Briefwahl abzugeben. Man mag verstehen, dass einer christdemokratisch geführten Stadtverwaltung das Anliegen der Eltern nicht behagt.

Fragwürdige Argumentation des Beigeordneten

Die Argumentation des Beigeordneten, die Entscheidung sei so wichtig, dass den Eltern eine Abstimmung in Präsenz zugemutet werden könne, ist allerdings mehr als fragwürdig. Würde man ihr folgen, dann dürfte es bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen künftig auch keine Briefwahl geben, so bedeutsam, wie diese Wahlen für unsere Demokratie sind.

Und so bleibt der Eindruck, dass es eher darum geht, ein unliebsames Anliegen zu torpedieren. Das tut ja auch bereits das Schulgesetz, das für eine Schulartumwandlung – anders als bei Wahlen – eine Mehrheit aller Wahlberechtigten voraussetzt und nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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