Vor GerichtBrüder räumen trotz „Kuckucks“ Gaststättenküche in Niederkassel leer

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Amtsgericht Siegburg

Vor dem Amtsgericht Siegburg landete ein Fall von Pfandumkehr aus Niederkassel.

Die früheren Betreiber hatten Küchengeräte, auf denen der „Kuckuck“ klebte, mitgenommen.

Über einer Niederkasseler Gaststätte kreiste der Pleitegeier. Die zwei offenbar glücklosen Betreiber hatten über längere Zeit die Pacht nicht bezahlt, der Verpächter erwirkte einen gerichtlichen Titel, um an sein Geld zu kommen. Doch den „Kuckuck“, den ein Gerichtsvollzieher auf die Kücheneinrichtung geklebt hatte, sollen die Brüder ignoriert haben.

Die Staatsanwaltschaft klagte den 60- und den 66-Jährigen wegen Pfandumkehr an, Richter Herbert Prümper terminierte die Hauptverhandlung – doch die Angeklagten zogen es vor, nicht zu erscheinen. Bestraft werden sie trotzdem.

Richter verhängte gegen frühere Wirte in Niederkassel 4200 Euro Geldstrafe

Prümper verhängte in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen jeden der beiden Angeklagten über 140 Tagessätze à 15 Euro. Dieser taucht somit auf ihrem polizeilichen Führungszeugnis auf, was eine erneute Selbständigkeit massiv erschweren dürfte.

Die Höhe von 15 Euro ist die niedrigste, die verhängt werden kann. Zahlen die Brüder die Geldstrafen von jeweils 2100 Euro nicht, müssen sie eine Ersatzstrafe von dreieinhalb Monaten Haft absitzen.

Die Tat ist bereits mehr als zwei Jahre her, zwischen dem 3. und dem 5. Januar 2022 hatten die Angeklagten einen Pizzaofen, zwei Gasherde und weitere Küchengeräte aus der von ihnen gepachteten Gaststätte entfernt. Diese unterlagen aber laut Anklage wegen der erheblichen Rückstände dem Verpächterpfandrecht des Verpächters.

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