Rhein-Sieg-KreisAbgeordnete diskutieren über Verstöße gegen Corona-Regeln
Rhein-Sieg-Kreis – Nach den bekanntgewordenen Verstößen von Kirchengemeinden aus der Region gegen die Abstands- und Hygieneregeln in der Corona-Pandemie reagieren Politiker der Region unterschiedlich auf die für Religionsgemeinschaften geltenden Sonderregelungen.
CDU
Unproblematisch sind die Ausnahmeregelungen für Glaubensgemeinschaften in der Coronaschutzverordnung für die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Björn Franken und Katharina Gebauer. Er selbst habe seit dem Inkrafttreten der Verordnung viele Gottesdienste besucht, erläutert Franken. „Meine älteste Tochter hat im August die Erstkommunion empfangen. Alles unter sehr strengen Auflagen. Die Kirchen verhalten sich sehr gewissenhaft, man erklärt die Regeln in fast jedem Gottesdienst erneut.“ Klar sei aber auch, dass Hygiene- und Abstandsregeln „gelebt werden“ müssten. Wo dies in Einzelfällen nicht funktioniere, müsse gehandelt werden.
„Abstand, Vorsicht und Hygiene bleiben derzeit überall unverzichtbar, das gilt auch für Besucher von Gottesdiensten“, sagt Katharina Gebauer. Die Tatsache, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften gemäß der Verordnung für ihre Gottesdienste die Abstands- und Hygieneregeln selbst aufstellen dürfen , sei keine Lücke in der Corona-Schutzverordnung. Wenn Kirchengemeinden und Besucher diese Regeln nicht einhielten, sei dies „schlicht rücksichtsloses Verhalten“.
Grüne
Kritik äußert Horst Becker, Landtagsabgeordneter der Grünen aus Lohmar. Es sei „völlig unverständlich“, dass die Landesregierung offensichtlich die Lücken im Infektionsschutzgesetz des Landes deswegen offengehalten habe, weil sie das Grundrecht auf Ausübung der Religion über das Grundrecht auf Unversehrtheit der Gesundheit stelle, sagt Becker auf Anfrage dieser Zeitung.
„Auch wenn die Ausübung der Religion und die Religionsfreiheit ein hohes Gut ist, so muss gerade auch in Zeiten steigender Infektionszahlen gelten, dass auch Religionsgemeinschaften die allgemeinen Abstandsregelungen und Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten haben“, so Becker. Die Landtagsfraktion der Grünen werde nach der sitzungsfreien Zeit diese Frage gegenüber der Landesregierung ansprechen und darauf drängen, dass auch für Religionsgemeinschaften die einschlägigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes verbindlich werden.
Linke
Kein Verständnis für die Ausnahmeregelungen hat man bei der Linken im Kreistag. „Ausbaden müssen dies nun die Menschen vor Ort, beispielsweise im Rhein-Sieg-Kreis, weil das Handeln einzelner religiöser Gruppen egoistisch ohne Rücksicht auf andere Menschen erfolgt“, kritisiert der Kreistagsabgeordnete Frank Kemper. „Zwar hat die Religionsfreiheit Verfassungsrang, aber ebenso das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Viele weitere im Grundgesetz verankerte Rechte werden angesichts der Pandemie eingeschränkt.“