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Rhein-Sieg-Kreis verklagtStuka-Modell machte Offzier zu „amtsbekannten Reichsbürger“

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Der Eingang des Landgerichtes in Bonn

Rhein-Sieg-Kreis – Ein Modellflugzeug, ein Erinnerungsstück seines Großvaters, hat einen Bundeswehroffizier in den Verdacht gebracht, zur Reichsbürger-Bewegung zu gehören. Die Anwaltskosten, die er aufbrachte, um sich dagegen zu wehren, wollte er jetzt vom Rhein-Sieg-Kreis erstattet haben – und verklagte die Behörde wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung vor dem Bonner Landgericht.

Im Januar 2018 hatte das Katasteramt in Bornheim Messungen durchgeführt. Dabei hatten die Mitarbeiter auf dem Grundstück des Offiziers das Modell eines Sturzkampfflugzeugs (JU 87 Stuka) aus dem Zweiten Weltkrieg im Maßstab 1:18 entdeckt, das von einem Vordach baumelte.

Schließlich fotografierten die Vermesser – vom Offizier unbemerkt – ein Sammlerstück aus Kolonialzeiten: ein Blechschild mit der Aufschrift „Deutsches Schutzgebiet“ mit Wappen des Kaiserreiches. Der Verdacht, dass hier jemand lebte, der sich als „Reichsbürger“ bezeichnet und die Bundesrepublik als Staat nicht anerkennt, wurde an die Kreispolizeibehörde gemeldet – und landete beim Verfassungsschutz sowie beim Militärischen Abschirmdienst.

Bundeswehroffizier interveniert beim Dienstherrn

Der Oberst der Reserve erfuhr erst zwei Jahre später von dem Vorgang: Er hatte sich gewundert, warum er nicht mehr zu Reserveübungen eingeladen wurde. Auf Nachfrage bei der Bundeswehr bekam er die Antwort, dass er als „amtsbekannter Reichsbürger“ geführt werde. Der 61-Jährige intervenierte daraufhin bei seinen Dienstherrn. Das Stuka-Modell, ohne Hoheitszeichen oder Nazi-Emblem, sei von seinem Großvater, der das Kampfflugzeug einst geflogen habe. Der Reichsbürger-Verdacht sei unberechtigt.

Die Bundeswehr regelte den Vorfall daraufhin intern und rehabilitierte den Offizier. Aber in den Akten des 61-Jährigen existierte der Vermerk weiterhin. Schließlich schaltete der Offizier einen Rechtsanwalt ein. Der Antrag auf Akteneinsicht wurde zwar abgelehnt, da es sich um einen Vorgang des Staatsschutzes handelte, der gelöscht worden war.

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Dennoch mochte der Bornheimer den Fall nicht auf sich beruhen lassen, wollte die Anwaltskosten für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 806,44 Euro erstattet haben und verklagte den Rhein-Sieg-Kreis.

Aber so einfach sei der Fall nicht, betonte Kammervorsitzender Stefan Bellin im Gütetermin: Denn wer nach der Entdeckung des Stuka im Garten des Klägers den Verdacht in die Welt gesetzt hatte, sei nicht mehr aufzuklären, die Akten seien vernichtet worden. Entsprechend schlug die Kammer einen Vergleich vor: Der Rhein-Sieg-Kreis zahlt dem Kläger 40 Prozent der geforderten Summe, 323 Euro. Die Parteien reagierten zunächst verhalten, wollten aber darüber nachdenken.