Kommunen im VergleichRiesige Unterschiede bei Kita-Gebühren im Rhein-Sieg-Kreis

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Kitagebühren fallen im Rhein-Sieg-Kreis stark unterschiedlich aus.

Rhein-Sieg-Kreis  – Beitragsfreiheit bis 43.000 Euro, das war im April die gute Nachricht für Eltern von Kita-Kindern in Sankt Augustin. Die großzügige Einkommensgrenze wurde in der Kommunalpolitik gefeiert und zum 1. August eingeführt. Von einem „Herzensanliegen“ der Ratsmehrheit von SPD, Grünen und FDP sprach Grünen-Fraktionsvorsitzender Martin Metz.

„In allen anderen Beitragsgruppen erfolgt eine Beitragsentlastung von durchschnittlich rund 45 Prozent und somit eine große Entlastung für alle Familien“, betonte die FDP-Fraktionsvorsitzende Stefanie Jung. Denis Waldästl (SPD) freute sich über die „vollständige Entlastung“ bis zu der neuen Bemessungsgrenze.

Unterschiedlich hohe Kita-Gebühren im gesamten Rhein-Sieg-Kreis

Die Zahl ist ein Flicken in dem kunterbunten Teppich, der sich auftut, wenn man die Sankt Augustiner Gebühren mit denen anderer Kommunen im Kreis vergleichen will. Im Kreis wie in ganz NRW herrscht eine verwirrende Vielfalt, die in der Kritik steht – immerhin geht es um Bildungsgerechtigkeit. „Vergleichbare Sätze sind wichtig für die Transparenz“, sagt Markus Berkenkopf, Referent für Haushalts- und Finanzpolitik beim Bund der Steuerzahler NRW.

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Ein Blick in einige Kommunen zeigt, wie groß die Spanne ist und wie schwierig Vergleiche sind: Denn nicht nur Beitragshöhen, auch die Eingruppierungen nach dem Bruttoeinkommen der Beitragszahler sind nicht einheitlich. Die Kreisstadt Siegburg hat acht Gruppen von 0 bis 7 gebildet, wobei die erste Gruppe bis 25.000 Euro reicht und beitragsfrei ist. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro werden 144 Euro fällig. In der höchsten Gruppe mit einem Einkommen ab 100.000 Euro müssen für 45 wöchentliche Stunden U3-Betreuung 472 Euro pro Monat bezahlt werden.

So viel zahlen Eltern in den Kommunen in Rhein-Sieg

Etwas teurer ist ein solcher Platz in Bad Honnef, wo in der Gruppe mit 100.001 bis 105.000 Euro Bruttoeinkommen 511 Euro bis 567 Euro überwiesen werden müssen. Es folgen elf weitere Gruppen, die letzte, nach oben offene, beginnt bei 140.001 Euro. Wer in dieser Kategorie ein U-3-Kind 45 Stunden pro Woche betreut wissen will, zahlt dafür 1017 Euro im Monat. Insgesamt hat das fein gestaffelte Bad Honnefer System 24 Gruppen. Beitragsfreiheit gilt bis 30.000 Euro Bruttoeinkommen.

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Andreas Mast vor dem Waldkindergarten in Kaldauen

Ein Schema für Kommunen ohne eigenes Jugendamt hat der Rhein-Sieg-Kreis entwickelt, also für Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Swisttal, Ruppichteroth, Wachtberg und Windeck. Beitragsfreiheit gilt, ähnlich wie in der Kreisstadt, bis 24.542 Euro. Bei 50.000 Euro Bruttoeinkommen werden 386 Euro fällig. Allerdings reicht diese Gruppe von 49.085 bis 61.355 Euro. Die „krummen“ Beiträge, die das Kreisjugendamt ansetzt, seien ein Relikt aus der Umstellung von D-Mark auf Euro zum 1. Januar 2002, erläutert Pressesprecher Antonius Nolden. Auf- oder abgerundet wurde seitdem noch nicht.

Politiker wünschen sich mehr Einheitlichkeit

Mehr Einheitlichkeit würde sich auch Andreas Mast wünschen, bis Ende Juli Jugenddezernent in Siegburg: In jeder Kommune sehe das Modell anders aus, entsprechend wild seien die Vergleiche. „Ich plädiere für einheitliche Beiträge, um das Streitpotenzial aus den Kommunen herauszunehmen.

Mit der kommunalen Selbstverwaltung werde oft nur argumentiert, um im Landtag keine Entscheidung treffen zu müssen. Betroffen sei jedoch eine überschaubare Zahl von Kindern, wegen der Befreiung für Geschwisterkinder oder durch die Beitragsfreiheit des Landes. „Die Zahler werden immer weniger.“ Und wenn das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr komme, werde es die Individualisierung nur noch bei Kindern unter drei Jahren geben.

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„Ich persönlich wünsche mir einheitliche und niedrige Kita-Gebühren in NRW“, sagt auch der Sankt Augustiner Bürgermeister Max Leittersdorf und schränkt ein: „Allerdings lässt die derzeitige Haushaltssituation in Sankt Augustin, wie auch in vielen anderen Städten, weitere Gebührensenkungen nicht zu.“

Die derzeitige Regelung führe dazu, „dass Kommunen je nach Finanzstärke der Bürgerschaft als auch der Kommune selbst unterschiedlich hohe Elternbeiträge erheben“, schreibt Antonius Nolden für die Kreisverwaltung. Besonders deutlich werde dies dort, wo auf engem Raum unterschiedliche Jugendämter für die Erhebung der Elternbeiträge zuständig seien, wie im Rhein-Sieg-Kreis. „Dass dies bei Eltern häufig zu Unverständnis oder einem Gefühl der Ungerechtigkeit führt, ist uns bewusst.“

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