66 Rinder auf dem Weg nach MarokkoGericht verbietet Tiertransport aus Rhein-Sieg

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Symbolbild.

Rhein-Sieg-Kreis – Ein für Freitag, geplanter Transport von 66 trächtigen Rindern aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Marokko darf nicht stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag in einem Eilbeschluss entschieden. Die Kölner Richter bestätigten einen entsprechenden Bescheid des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises. Die Siegburger Behörde hatte das Verbot unter anderem damit begründet, dass die Tiere in ihrem Bestimmungsland vermutlich nicht tierschutzgerecht behandelt werden. Das mit dem Transport beauftragte Unternehmen hatte mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Bescheid des Kreises eingelegt.

Das Unternehmen hatte dem Gericht Unterlagen vorgelegt, die belegen sollten, dass es in Marokko keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht gibt.

Schicksal der Tiere unklar

Dieser Argumentation schlossen sich die Richter aber nicht an. Für sie ist das tatsächliche Schicksal der Tiere auch nach dem Studium der Unterlagen „nicht hinreichend klar“. Die „erforderliche Abwägung der entgegenstehenden Interessen“ falle zu Lasten des Transportunternehmens aus, so das Gericht. „Denn der drohende Eingriff in das Tierwohl sei irreparabel und überwiege den bloßen wirtschaftlichen Schaden des Transportunternehmens“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

Die Amtstierärzte des Rhein-Sieg-Kreises hatten bereits im November zwei Transporte von insgesamt 132 trächtigen Rindern nach Marokko untersagt. Die Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten die für den Tiertransport nötige Stempelung des Fahrtenbuchs der Transportunternehmen abgelehnt, weil sie befürchteten, sich möglicherweise der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig zu machen, sollte am Zielort des Transports gegen den Tierschutz verstoßen werden. Dieser Auffassung der Amtstierärzte hatte sich das Verwaltungsgericht angeschlossen.

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