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BewährungsstrafeKrankenpfleger aus Sankt Augustin hortete hunderte Kinderpornos auf Handy

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Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg.

Ein Krankenpfleger aus Sankt Augustin wurde am Amtsgericht in Siegburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Symbolbild)

Bei einer Durchsuchung entdeckte die Polizei fast 18.000 pornografische Dateien auf dem Handy eines Sankt Augustiners, darunter auch Darstellungen des Missbrauchs von Kindern. Jetzt stand der 39-Jährige vor Gericht.

Ein Krankenpfleger, der mit minderjährigen Mädchen chattete, bekam nach der Kontaktsuche über das Internet Besuch von der Polizei. Die Beamten durchsuchten Wohnung, Handy und Computer des Mannes und fanden unter den fast 18.000 pornografischen Bildern und Videos auch einige Hundert mit der Darstellung des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Der Sankt Augustiner stand deshalb vor dem Siegburger Schöffengericht.

„Es ist eine Schande“, sagte der 39-Jährige. Was er getan habe, sei unentschuldbar. Der ledige und kinderlose Angeklagte schilderte, dass er zu dieser Zeit, im November 2021, beruflich extrem unter Druck gestanden habe.

Sankt Augustiner nutzte exzessiven Pornokonsum offenbar als Ventil

Offenbar nutzte er den exzessiven Pornokonsum als ein Ventil. Gezielt nach Darstellungen mit Minderjährigen habe er nicht gesucht, beteuerte er, die Bilder seien mit dabei gewesen: „Ich habe keine Neigung.“

Dahinter setzte Richter Alexander Bluhm allerdings ein Fragezeichen. Der Angeklagte habe zumindest in einem Fall nicht vor einer 13-Jährigen Halt gemacht, im juristischen Sinne noch ein Kind. Unter anderem hatte er das Mädchen im Internet bewusst zum virtuell-sexuellen Austausch aufgefordert, von sich Nacktfotos mit eindeutigen Handlungen verschickt. Und eine Abfuhr erhalten, das belegt der ausgedruckte Chat in der Akte: „Geh’ sterben. Ich bin 13.“

Richter am Amtsgericht setzte Haftstrafe auf Bewährung aus

Es sei ihm mehr als peinlich, sagte der Intensivpfleger, der seit vier Jahren Single ist und zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht stand. „Es ist mir bewusst, dass ich mir damit meine berufliche Zukunft verbauen kann.“ Auf die Frage, ob er schon mal an eine Therapie gedacht habe, berichtete er von einer Psychotherapie vor einigen Jahren. Da sei es aber um seine Kindheit mit extremen Gewalterfahrungen gegangen.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 2500 Euro in Höhe seines monatlichen Nettoverdienstes, zahlbar an den Kinderschutzbund. Er müsse zudem fünf Beratungsgespräche bei einem spezialisierten Psychologen wahrnehmen, der dann über den weiteren Therapiebedarf entscheide, urteilte das Gericht. 

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