Bonner LandgerichtMieter soll vor Zwangsräumung in Sankt Augustin Feuer gelegt haben

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Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. (Symbolfoto)

Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. (Symbolfoto)

Sankt Augustin/Bonn – Kurz vor der Zwangsräumung stand die Wohnung in Flammen. Eine Nachbarin in dem Mehrfamilienhaus bemerkte den Rauch und alarmierte die Feuerwehr, die den Zimmerbrand am 23. September 2021 im Haus unweit des Sankt Augustiner Huma-Einkaufszentrums löschte. Der Schaden wird auf 30.000 Euro geschätzt. Der Mieter, ein 38 Jahre alter Frührentner, soll den Brand gelegt haben und muss sich jetzt vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Mieter wegen versuchten Mordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes angeklagt, weil er den Tod von anderen Mietern und Besuchern in Kauf genommen habe. Laut Anklage steckte er die Möbel in Brand, machte die Rauchmelder unbrauchbar, legte Papier auf den Laminatboden, zündete es an, trank zwei Flaschen Bier und ging hinaus, um zu seiner Mutter nach Hennef zu fahren. Die Wohnungstür ließ er offen.

In seiner Einlassung, die von seiner Verteidigerin Nadine Krahé verlesen wurde, räumte der Mann die Tat ein, sie sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen, er habe nicht gewollt, dass jemand zu Schaden komme.

Der gebürtige Siegburger, dessen Eltern sich früh scheiden ließen, hatte bislang offenbar kein leichtes Leben. Nach dem Hauptschulabschluss begann er eine Ausbildung als Restaurantfachkraft, die er nach 18 Monaten abbrach. Er war zwei Jahre lang arbeitslos und lebte danach von Mini-Jobs und Sozialhilfe.

Angeklagter leidet phasenweise an paranoider Schizophrenie

Seit seinem 14. oder 15. Lebensjahr trinkt er nach eigener Aussage regelmäßig Alkohol und nimmt Cannabis und Amphetamine. Die Folge: phasenweise eine paranoide Schizophrenie, er hört Stimmen.

Die Krankheit scheint noch nicht ausgeheilt zu sein. Vor Gericht erzählte er, er sei gerade von einem Kind entbunden worden. Gelegentlich hat er Ausraster, im Jahr 2019 ging er mit einem Stuhl in der Stadtverwaltung von Sankt Augustin auf einen Sachbearbeiter des Sozialamts los, der eine Schädelprellung erlitt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht Siegburg daraufhin zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Auch in der Untersuchungshaft in Köln, in der er wegen des Brandes sitzt, fiel er als aggressiv auf: Er griff einen Mithäftling an und sitzt seitdem in Einzelhaft.

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In die später in Brand gesetzte Wohnung in Sankt Augustin war der Frührentner im Jahr 2018 gezogen, kam aber nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wegen eines Oberschenkelhalsbruchs und daraus resultierender Rückenprobleme mit den Zahlungen für Miete und Strom in Verzug, so dass nach einer Räumungsklage die Zwangsräumung drohte.

In dieser Situation soll der Angeklagte das Feuer gelegt haben. Warum? Es sei ihm nicht gelungen, die Möbel hinauszutragen, Fremde sollten sie aber auch nicht haben. Deshalb habe er die Wohnung angesteckt. „Ich will von allen in Ruhe gelassen werden“, antwortete er widerwillig auf Fragen des Vorsitzenden Richters. Der vertagte den Prozess auf den 24. Mai.

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