Anfrage aus Sankt AugustinMinisterin schaltet sich in Debatte um frühere OGS-Abholung ein

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Kinder sitzen in einer Schulklasse.

Die Leiterinnen der Ganztagsbetreuungen in Sankt Augustin hatten sich wiederholt darauf berufen, dass eine frühere Abholung laut NRW-Erlass nicht erlaubt sei. (Symbolbild)

Immer wieder wandten sich Eltern aus Sankt Augustin an Bürgermeister Max Leittersdorf, weil es Probleme mit der früheren Abholung aus der Offenen Ganztagsschule gab. Jetzt schaltete sich die Schulministerin ein.

Eltern dürfen ihre Kinder an einem Tag in der Woche aus familiären Gründen nachmittags auch regelmäßig aus der Offenen Ganztagsschule (OGS) abholen. Das klärte Sankt Augustins Bürgermeister Max Leitterstorf mit NRW-Schulministerin Dorothee Feller.

„Immer wieder haben sich Eltern an mich gewendet, weil es Probleme mit der Abholung in der OGS am Nachmittag gab“, berichtet der Chef der Sankt Augustiner Stadtverwaltung.

Ganztagsbetreuung: Erlass nennt nur wenig Gründe für frühere Abholung

Die Leiterinnen der Ganztagsbetreuungen hatten sich wiederholt darauf berufen, dass dies laut Erlass der NRW-Landesregierung nicht erlaubt sei.

Dort ist geregelt, dass Kinder und Jugendliche früher gehen können, wenn sie regelmäßig Termine im Verein, der Musikschule oder ähnlichen Institutionen haben. „Fußballtraining oder das Erlernen eines Instrumentes sollte so zum Beispiel möglich gemacht werden“, erläutert Leitterstorf.

Andere Gründe für ein früheres Abholen seien im Erlass jedoch nicht berücksichtigt worden. Das fand der Bürgermeister „nicht richtig und an der Realität junger Familien vorbei“.

Sankt Augustins Bürgermeister dankt NRW-Schulministerin Feller

In vielen Familien arbeite ein Elternteil in Vollzeit, das andere in Teilzeit. Deshalb sei die Betreuung in der OGS notwendig. Es gebe aber viele Eltern, die ihre Kinder an einem Nachmittag in der Woche entsprechend auch selbst zuhause betreuen möchten, erklärt Leitterstorf. Er fand diese strenge Auslegung des Erlasses „schlichtweg nicht bedarfsgerecht“. Deshalb schrieb er den Brief an die Ministerin, die ihm nun Recht gab.

„Ich danke der Ministerin für die eindeutige Klarstellung des Erlasses, dass wir Eltern nun ein bedarfsgerechteres Angebot machen können“, kommentierte Leitterstorf die Antwort. Die Details zur Umsetzung sollen nun mit den OGS-Trägern abgestimmt und den Eltern anschließend mitgeteilt werden.

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