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ProzessSchleuser aus Hennef und Sankt Augustin verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Breite Treppen führen hinauf zu einem weißen, mehrstöckigen Gebäude mit Fensterreihen.

Ein Mann aus Hennef und eine Frau aus Sankt Augustin standen vor dem Amtsgericht Siegburg.

Ein Hennefer, der drei illegal Eingereiste an der deutsch-polnischen Grenze abholte, wurde vom Amtsgericht Siegburg als Schleuser verurteilt.

Die drei Syrer waren über die Stadtbrücke aus Polen nach Frankfurt an der Oder gekommen. Dort holten ihr Onkel, der in Hennef wohnt, und dessen in Sankt Augustin wohnhafte Freundin sie ab. Dass die Fahrt von Brandenburg nach Nordrhein-Westfalen eine Straftat war, das habe er nicht gewusst, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Siegburg. Der 25-Jährige und die 26-Jährige erhielten wegen Beihilfe zur illegalen Einreise Geldstrafen.

Abholen aus der Grenzstadt ist laut  Siegburger Gericht eine Schleusung

Das Ausländergesetz sei sehr eng gefasst, erläuterte Richterin Elisabeth Signing-Fosso. So seien nicht nur die Menschen als Schleuser anzusehen, die den illegalen Grenzübertritt ermöglichten. Sondern, wie in diesem Fall, auch diejenigen, die die drei jungen Männer aus der Grenzstadt mit viel Polizeipräsenz und somit der Gefahr, auszufliegen, in der Nacht wegbrachten.

Er habe nur seinen Neffen, den drei Söhnen seiner Schwester, helfen wollen, sagte der Arbeitslose, der gerade seinen Gabelstaplerschein macht. Mit dem Ältesten verbinde ihn eine enge Freundschaft: „Wir sind zusammen aufgewachsen.“

Gericht wertete Einlassung der Sankt Augustinerin als nicht glaubwürdig

Die abenteuerliche Flucht führte über den Libanon, Weißrussland und Polen und schließlich am 2. November 2021 zu Fuß über die Stadtbrücke nach Deutschland. Das belegte auch der Chatverlauf, 183 ausgedruckte Seiten auf Arabisch, nur zum kleinen Teil per Internet-Übersetzer ins Deutsche übertragen.  

Die familiäre Bindung wertete das Gericht als Strafmilderungsgrund. Nicht glaubwürdig sei indes die Einlassung der zweiten Angeklagten, der 26-Jährigen aus Sankt Augustin. Diese habe ihren damaligen Freund nur begleitet, sagte die junge Frau, die derzeit auf Ausbildungssuche ist: „Ich habe das Auto gefahren, er hatte zu der Zeit keinen Führerschein. Ich wusste nur, dass wir seine Neffen abholen und nicht, worum es ging.“ 

Auf ihrem Handy fand sich nur eine weitergeleitete Nachricht mit  Standortdaten, sie habe das iPhone als Navigationsgerät genutzt, sagte die Angeklagte. Das Mobiltelefon wurde somit zum „Tatwerkzeug“, sie erhält es nicht zurück; das gilt auch für das iPhone des Angeklagten.

Der 25-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt (90 Tagessätze á 15 Euro). Er sammelte bereits 2020, 2021 und 2023 Vorstrafen wegen Körperverletzung, Betrug und Fahren ohne Führerschein, die ebenfalls als Geldstrafe geahndet wurden. Die bislang nicht vorbestrafte 26-Jährige muss 900 Euro bezahlen (60 Tagessätze á 15 Euro).

Auch gegen die drei illegal eingereisten Neffen läuft ein Verfahren. Sie haben Asyl beantragt.