Handgreiflicher Streit mit Freundin vor GerichtNiederkasseler muss zum Jugendamtskurs

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Das Amtsgericht in Siegburg 

Siegburg/Niederkassel – Ein Jahr lang waren der 19-Jährige und seine um vier Jahre jüngere Freundin zusammen. Sie hatten gute Tage, immer wieder aber auch heftigen Streit, der nicht immer nur mit Worten ausgetragen wurde. „Es war keine gute Beziehung“, sagen sie in der Rückschau beide.

Nun trafen sie sich vor Gericht wieder: Der junge Mann war angeklagt, die mittlerweile Ex-Freundin im Mai dieses Jahres beleidigt, bedroht und ihren Kopf auf das Armaturenbrett seines Autos geschlagen zu haben.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

„Frei gelogen“ sei die Darstellung der Schülerin, wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück. „Das ist gar nicht so passiert“. Entzündet hatte sich der Streit des Paares laut Anklage an der Tatsache, dass die 15-Jährige in einem Nagelstudio von einem männlichen Mitarbeiter bedient werden sollte.

„Ich habe das nicht gewollt“, gab der junge Mann zu; im Streit habe er die Freundin auch beleidigt. Handgreiflich sei er aber ebenso wenig geworden wie er gedroht habe, sie mit dem Auto zu überfahren. Er habe das Mädchen lediglich von sich weggeschoben, als sie ihn während der Fahrt im Auto bedrängt habe.

Opfer schildert den Hergang detailliert

Anders als der Ex-Freund, gegen den schon in einem früheren Verfahren ein Annäherungsverbot ausgesprochen worden war, erinnerte sich die 15-Jährige, als Zeugin geladen, ziemlich genau an den Tag im Mai. Sie habe vor dem Nagelstudio erklärt, dass sie sich auch von einem Mann bedienen lasse, gab sie im Zeugenstand an.

„Ausgerastet“sei der 19-Jährige daraufhin. Was ihr so peinlich gewesen sei, dass sie einen neuen Termin vereinbarte und das Studio verließ.

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Im Auto sei es dann zu den Handgreiflichkeiten gekommen. Der junge Mann habe sie an den Haaren gezogen, geschlagen und schließlich den Kopf gegen das Armaturenbrett geschlagen. Am selben Tag noch erstattete die Schülerin Anzeige gegen den zum Tatzeitpunkt Beschäftigungslosen.

Kein Interesse an einer Bestrafung

An einer Bestrafung des Angeklagten sei sie aber nicht interessiert, wiederholte sie im Prozess am Amtsgericht. „Wenn er sich von mir fernhält, reicht mir das.“ Eine Geldstrafe forderte im Schlussplädoyer der Staatsanwalt, nach dessen Überzeugung Körperverletzung und Bedrohung stattgefunden haben.

Dem schloss sich Richterin Kirsten Stilz in ihrem Urteil allerdings nicht an. Auf Empfehlung des Jugendamts, das eine Vertreterin in die Verhandlung entsandt hatte, erlegte sie dem 19-Jährigen auf, in einem Kurs des Amtes an seiner Sozialkompetenz zu arbeiten.

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