Siegburger Richter verhängt Haft38-Jähriger greift immer wieder Frauen an

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Justitia spricht Recht. 

Justitia spricht Recht. 

Troisdorf/Siegburg – Ein eingeschlagenes Kellerfenster, eine eingetretene Kellertür, wüste Drohungen – und 25 Euro Beute: Wegen eines Angriffs ohne große Schäden landet ein 38-Jähriger in Haft. Denn in diesen Taten zeige sich ein typisches Muster, urteilte das Schöffengericht.

Seine frühere Lebensgefährtin hatte den Mann im Februar nicht in ihre Troisdorfer Wohnung lassen wollen. Er habe unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden, schilderte die 39-jährige Altenpflegerin im Zeugenstand.

Der Troisdorfer schlug zuvor zwei andere Lebensgefährtinnen

Seit diesem Tag seien sie getrennt. Der Angeklagte flüsterte mit Tränen in den Augen: „Es tut mir leid.“ Zuvor waren 2019 und 2021 bereits zwei andere Frauen, ebenfalls Ex-Lebensgefährtinnen, das Ziel seiner Aggressionen geworden.

Im ersten Fall war der Angeklagte nicht vor Gericht erschienen, woraufhin ein Strafbefehl erlassen wurde; der zweite Fall wurde ebenfalls mit einer Geldstrafe erledigt. Diese Sanktionen seien zu leicht gewesen, um seinen Mandanten von weiteren Straftaten abzuschrecken, sagte sein Verteidiger und schob der Justiz die Verantwortung zu.

Strafmildernd müssten sich sowohl die einschränkte Steuerungsfähigkeit und schemenhafte Erinnerung durch Alkoholisierung als auch die persönliche Bindung zum Opfer auswirken, so der Anwalt.

Für das Gericht unter Vorsitz von Herbert Prümper kein Argument: Der Angeklagte habe, weil er die Geldstrafen nicht bezahlte, die Ersatzhaft voll im Gefängnis abgesessen. Strafschärfend wirke sich die schnelle Rückfallgeschwindigkeit aus, zudem sei die letzte Tat unter Führungsaufsicht geschehen.

Siegburger Gericht sieht keine positive Sozialprognose

Er habe sich weder mit seinem Alkoholproblem noch mit seiner Gewaltneigung auseinandergesetzt, sagte der Richter. Daher könne keine positive Sozialprognose ausgestellt werden. Der ledige Mann, Vater eines zehnjährigen Kindes, hat weder Schulabschluss noch Ausbildung, schlug sich bis 2019 mit wechselnden Jobs durch und ist Hartz-IV-Empfänger.

Für sieben Monate muss er wegen versuchter Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung in Haft. Aus Sicht seiner neuen Freundin, die den Prozess verfolgte, war das Urteil unverständlich. Sie sagte in einer Verhandlungspause, sicherlich treffe auch die Frauen einen Teil der Schuld.

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