In Siegburg vor GerichtAutofahrer nimmt Radfahrern die Vorfahrt und beschimpft sie

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Das Gesetzbuch zum Strafrecht (Symbolbild)

Das Gesetzbuch zum Strafrecht (Symbolbild)

Siegburg – Kein gutes Vorbild war ein alleinerziehender Vater für seinen Sohn: Der 37-Jährige rauschte nicht nur in hohem Tempo in einen Kreisverkehr auf der Frankfurter Straße, ohne die Vorfahrt von drei Radfahrern zu beachten, er beschimpfte die Radler zudem unflätig. Der Sohn hatte an diesem Tag im Juli als Beifahrer alles mitbekommen und erlebte seinen Vater nun als Angeklagten vor Gericht.

Eine Zeugenaussage blieb dem Jungen im Prozess aber erspart. Der Mann aus Rösrath zeigte sich reumütig und räumte sein gefährliches Verhalten ein. „Sie wollten die Radfahrer maßregeln, und es war Zufall, dass nichts passiert ist“, mahnte Richterin Dr. Alexandra Pohl. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte erklärte, dass er unter ADHS leide, im Volksmund „Zappelphilipp-Krankheit“ genannt, und daher Medikamente nehme, offenbar passe die Dosis noch nicht.

Anti-Aggressions-Training für Autofahrer

Das Gericht verhängte eine vergleichsweise milde Strafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro auf Bewährung und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Das heißt: Der Lagerist muss die 3600 Euro nur zahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren erneut straffällig wird. Zusätzlich wurde ein viermonatiges Fahrverbot ausgesprochen, eine Geldbuße von 500 Euro soll den Mann an sein massives Fehlverhalten erinnern.

Der 37-Jährige muss sich zudem nachschulen lassen: Ein spezielles Anti-Aggressions-Training für Autofahrer soll solche Zusammenstöße in Zukunft verhindern.

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