Landgericht BonnEx-Freund zu 80.000 Euro Schmerzensgeld nach Geiselnahme verurteilt

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Das Landgericht in Bonn

Bonn – Die besonders grausame Entführung und Geiselnahme eines jungen Liebespaares in Österreich vor genau sieben Jahren gehört zu einem der bestürzenden Bonner Kriminalfälle. Ein damals 24-jähriger Iraker, der nicht akzeptieren konnte, dass seine Freundin ihn verlassen hatte, war mit zwei Kumpels in den Vorarlberg nach Österreich aufgebrochen, wo der neue Liebhaber seiner früheren Freundin lebte.

Der Racheplan des Mannes: Er wollte die 21-Jährige zurückholen und ihrem neuen Freund „eine grausame Lektion erteilen.“ Das hat das Trio dann am 15. Dezember 2014 auch umgesetzt. Vier Stunden war der damals 26-Jährige in der Gewalt der Geiselnehmer, wurde an eine einsame Waldlichtung gefahren, vor den Augen der Freundin gefoltert – und anschließend – nackt und verletzt liegen gelassen, während das Trio die junge Frau wieder nach Bonn mitgenommen hatte. Insgesamt war sie zwölf Stunden in der Hand der Geiselnehmer. 

Täter erhielt sieben Jahre Haft

Zu sieben Jahren Haft hatte das Bonner Landgericht den Angeklagten deshalb am 26. August 2015 wegen Geiselnahme, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die beiden mitangeklagten Freunde – damals 22 und 28 Jahre alt – mussten mit sechs und knapp vier Jahren ebenfalls in Haft.

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Sieben Jahre später hat die 17. Zivilkammer des Bonner Landgerichts den heute 31-jährigen Straftäter jetzt auch zivilrechtlich verurteilt. Für die erlittene Gewalt und Schmach muss er dem Paar, das spät Klage eingereicht hatte, insgesamt 80.000 Euro zahlen: Dabei haben die Richter dem Freund 50.000 Euro zugesprochen, der Ex-Freundin 30.000 Euro.

Opfer ist bis heute arbeitsunfähig

„Die Gesinnung des Täters“, so die Begründung des Zivilgerichts, käme in den besonders niederträchtigen Straftaten zum Ausdruck: Er habe die Würde der Kläger angegriffen und beide vor allem sexuell erniedrigt und gedemütigt und sie über viele Stunden in Todesangst versetzt. Beide haben durch die Tat anhaltende, schwere seelische Schäden erlitten; das Leben des 32-Jährigen ist seither zerstört, bis heute ist er arbeitsunfähig.

Mit der Haft sei die schwere Tat noch nicht abschließend gesühnt, so die Zivilkammer. Nicht zuletzt auch, weil der Angeklagte, der nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im August 2020 aus der Haft entlassen wurde, nach wie vor keine Einsicht zeige. Selbst nach dem Urteil soll er über soziale Medien – ganz subtil – weiter mit seiner Rache gedroht haben. Unter anderem hatte er darin ein Video eingestellt, auf dem er zu sehen ist, wie er in Dubai mit einer Schusswaffe hantiert.

In einem Gütetermin hatte der 31-Jährige zwar beteuert, dass er seine „Einstellung geändert“ habe, um im nächsten Moment als zorniger, narzisstisch gestörter Mann die Schmerzensgeldklage als „ungerecht“ und „undankbar“ anzugreifen. Immerhin habe er den beiden Opfern doch im Prozess eine Entschuldigung und 5000 Euro angeboten, das aber hätten sie damals nicht angenommen.

Ein Anwalt des klagenden Paares, das nicht persönlich erschienen war, konterte deutlich zurück: „Was er denn wolle? Kein Geld der Welt kann das wiedergutmachen, was Sie diesen beiden Menschen angetan haben.“

Auf einen gerichtlichen Vergleich – 40.000 Euro waren zum Schluss angedacht – konnten oder wollten die Parteien sich nicht einigen. Damit hatte die Kammer das letzte Wort.

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