ProzessBonner Richter erhöhen Strafe wegen Steuerhinterziehung für Siegburger um zwei Monate

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Paragrafenzeichen auf den Türgriffen am Haupteingang zu einem Verwaltungsgebäude.

Vor dem Bonner Landgericht endete der Prozess gegen einen 34-Jährigen aus Siegburg (Symbolbild)

Der Richterspruch verlängert die Haftstrafe für einen 34-Jährigen um zwei Monate. Der Schaden durch Steuerhinterziehung beträgt 117.000 Euro. 

Wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen hat die 11. Große Strafkammer am Bonner Landgericht einen verurteilten Autodieb nun zusätzlich verurteilt: Aus der Haftstrafe von sechs Jahren und einem Monat, die der 34-Jährige aktuell im offenen Vollzug verbüßt, musste allerdings eine Gesamtstrafe gebildet werden und so kommen für den eingetretenen Steuerschaden in Höhe von 117.000 Euro gerade einmal zwei weitere Monate Gefängnis dazu. Sechs Jahre und drei Monate lautet das neue Strafmaß.

Siegburger verkaufte Autoteile aus Großbritannien

Zunächst mit seinem Vater hatte der junge Mann ab dem Jahr 2008 einen Autoteilehandel betrieben. Er wollte von der Preisdifferenz zwischen Großbritannien und Deutschland profitieren, indem er die Teile auf der Insel billig ein- und hierzulande mit guter Marge wieder verkaufte. Im Jahr 2012 bereitete dann aber ein Feuer der Geschäftstätigkeit ein jähes Ende.

Die Versicherung habe den Schaden nicht komplett übernommen und so hätten Neugründungen nie den gewünschten geschäftlichen Erfolg gebracht, hatte der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens dem Gericht gesagt. Im Jahr 2016 habe er Insolvenz angemeldet und von da an habe seine Frau offiziell die Geschäfte geführt. Die Steuerschulden resultieren aus dem Jahr 2017.

Das Paar soll für das Geschäftsjahr weder eine Einkommens- noch eine Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung abgegeben haben. Seine Frau, die sich mittlerweile von ihm getrennt hat, wurde bereits zuvor im Rahmen eines Strafbefehls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Urteil gegen den Siegburger ist schon rechtskräftig

Im Oktober 2021 war der Mann wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt worden: Es ging in dem Verfahren seinerzeit um gestohlene Autos, die in ihre Einzelteile zerlegt und so verkauft wurden. Das neue Urteil ist bereits rechtskräftig, noch im Termin verzichteten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Anwalt des Siegburgers, Martin Kretschmer, auf Rechtsmittel.

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