Der 24-Jährige ist zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er schäme sich für sein Tun, sagt er vor Gericht.
Vor GerichtSiegburger wegen Handels und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verurteilt

Der Angeklagte zeigte bei seiner Verurteilung Reue. (Symbolbild)
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Seine berufliche Zukunft, gerade begonnen, kann nach diesem Urteil schon bald vorbei sein: Ein angehender Pflegefachassistent ist vor dem Schöffengericht wegen Handels und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Diese findet Eingang in sein polizeiliches Führungszeugnis, das Beschäftigte in sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Berufen beim Arbeitgeber vorlegen müssen.
Der Angeklagte, dessen Mutter hinten im Gerichtssaal saß, wirkte betroffen. Er schäme sich und habe keine Erklärung für sein Tun, sagte der 24-Jährige, der bislang nicht vorbestraft ist, noch zu Hause wohnt und für die kommenden drei Jahre einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt bekommt. Folgt er dessen Weisungen nicht, wird die Bewährung widerrufen.
Bilder und Videos über Whats-App-Gruppe erhalten
Die Bilder und Videos hatte er hauptsächlich im Jahr 2021 über eine Whats-App-Gruppe für Homo-, Bi- und Transsexuelle getauscht, schilderte der Angeklagte. Aus Neugierde sei er dort hineingeraten, nach der Trennung von seiner ersten Freundin.
Bei der Wohnungsdurchsuchung entdeckte die Polizei massenhaft legale Pornografie auf zwei Handys und einem Tablet, nur ein kleiner Bruchteil sei „inkriminiert“, ein Dutzend Bilder und Videos zeigten sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand.
Er gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte pädophile Neigungen habe, eine „Jugendsünde“ sei der Besitz indes nicht, sondern ein Verbrechen. Der Gesetzesgeber habe mit der Verschärfung der Strafbarkeit vor allem den Schutz der Opfer im Blick gehabt. „Sie sind ein Mittäter.“ Auf die Spur gekommen waren die Ermittler dem unbedarft und viel jünger wirkenden Angeklagten durch einen größeren Fall in Schleswig-Holstein. Ein Chat-Verlauf führte zu dem Siegburger.
„Ich bin enttäuscht von mir selbst. Ich kann mich nur bedanken, dass es heute zu dem Verfahren gekommen ist“, sagte der 24-Jährige in seinem letzten Wort. „Das bin ich nicht.“ Es sei nur gut, dass seine Großmutter das nicht mehr miterleben musste. Die alte Dame hatte er bis zum Tod gepflegt und dann als Patientenbetreuer gearbeitet. Nach einem Jahr im Job kam das Angebot zu der Weiterbildung. „Ich habe gern mit Menschen zu tun.“ Sein Strafverteidiger schüttelte bedauernd den Kopf: Dass sich sein Mandant den beruflichen Weg möglicherweise selbst verbaut habe, „das ist die schlimmste Strafe, die ihm droht“.
