ProzessFreundin schickt Siegburger Häftling mit Drogen präparierten Liebesbrief

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Ein Drogenscanner zeigt einen positiven Befund

Mit solchen Drogenscannern untersuchen die Haftanstalten auch persönliche Briefe. Ein Fall aus Siegburg kam jetzt vor Gericht. (Symbolfoto)

Der Liebesbrief roch nicht nach Veilchen: Das mit einer Droge bedampfte Blatt fiel in der JVA Siegburg auf, der Adressat kam vor Gericht.

Nach Chemie und nicht nach Veilchen roch der Liebesbrief, adressiert an einen Häftling in der Justizvollzugsanstalt Siegburg. Das karierte Blatt  war zudem verräterisch schwer, wog nicht nur ein Gramm, sondern knapp sieben. Die Analyse des Zolls ergab, dass das Papier mit einer synthetischen Droge bedampft war. Der Adressat landete vor dem Amtsgericht. 

Der 29-Jährige hatte den Brief bei seiner Freundin in Auftrag gegeben. Diese schrieb ihrem „Schatz“ liebe Worte - sie vermisse ihn, freue sich auf den nächsten Besuch, langweile sich auf der Arbeit - und malte einige Blümchen auf das Schriftstück. Woher diese das wertvolle Papier hatte, kam vor Gericht nicht zur Sprache. Die Frau wurde ohne öffentlichen Prozess per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter wollte das Drogenapier  in der JVA Siegburg verkaufen 

Rund 1000 Euro hätte das Blatt dem Insassen einbringen können, das hat das Baden-Württembergische Justizministerium errechnet, das schon einige Drogenscanner im Einsatz hat, die die neuartigen synthetischen Substanzen erkennen. Es werde zerschnibbelt, die kleinen Karos würden geluscht, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Rande des Prozesses.

Ein Rausch mit hohem Risiko: Das in der Siegburger JVA gefundene Cannabionid ADB ist weitaus stärker als das natürliche Cannabis und gefährlicher, warnen Experten. Medien berichten von starken Halluzinationen und von Todesfällen.

Siegburger Häftling kickte einst in der Jugend des 1. FC Köln

Der Angeklagte, als Spätaussiedler mit den Eltern 1997 aus Kasachstan nach Deutschland gekommen, war einst ein hoffnungsvoller Sportler, kickte in der Jugend des 1. FC Köln. Er kam indes früh mit Cannabis in Kontakt, sammelte seit 2010  zahlreiche Vorstrafen: wegen Betäubungsmitteldelikten, Beleidigung, Betrug, Erpressung, Raub, Urkundenfälschung und Schwarzfahren. Er schaffte zwar den Hauptschulabschluss, brach aber eine Maurerlehre ab, jobbte als Hausmeister und Reinigungskraft.

Sein Mandant habe immer seine Eltern unterstützt, die nicht so gut Deutsch sprechen, sagte sein Strafverteidiger, und dabei habe er seine Einbürgerung versäumt. Nun drohe ihm, der doch eigentlich Deutscher sei, die Abschiebung in ein fremdes Land. Der Anwalt bat um eine milde Strafe.

Richter Dr. Alexander Bluhm verhängte drei Monate Haft, auch aufgrund des Geständnisses, das dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung ersparte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate gefordert. Der Verurteilte wurde in Fußfesseln aus dem Saal geführt und wieder ins Gefägnis gebracht, wo er seit Februar einsitzt.

Die Abschiebung stehe kurz bevor, hieß es. Auf die Rückgabe des Briefs verzichtete der 29-Jährige. Die Liebesschwüre unter Drogen bleiben in der Asservatenkammer. 

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