Wollte der Sankt Augustiner nur einem Obdachlosen helfen? Wegen unerlaubten Waffenbesitzes stand der 44-Jährige in Siegburg vor Gericht.
ProzessMann hielt Partygänger am Siegburger Bahnhof Pistole an den Kopf

Im Siegburger Bahnhof hielt der Angeklagte einem jungen Mann eine Schusswaffe an den Kopf.
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Eine Gruppe Partygänger piesackte im Mai 2022 in der Siegburger Bahnhofstoilette einen Mann, der dort sein Nachtlager aufschlagen wollte. Wohl aufmerksam geworden durch das Gelächter des Trios und die Tritte gegen die WC-Tür schritt ein 44-Jähriger ein. Er zog eine Pistole aus dem Hosenbund und hielt sie einem jungen Mann an den Kopf. Das dokumentieren Fotos aus der Überwachungskamera.
Sie war mit drei Bekannten in Köln unterwegs gewesen, gegen 5.45 Uhr waren sie auf dem Heimweg, schilderte eine Zeugin in der Hauptverhandlung. Die Jungs hätten sich wohl einen unpassenden Spaß machen wollen, sie habe nicht mitgemacht.
Angeklagter führte in Siegburg noch eine zweite, gefährlichere Waffe mit sich
Die Situation mit der Schusswaffe versetzte sie nicht in Panik, so die 19-jährige angehende Hotelfachfrau: „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er Mann abdrückt.“ Später habe sie erfahren, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelte.
In einer Tasche führte der Angeklagte noch eine zweite, gefährlichere Waffe mit sich, eine Luftdruckpistole. Er war volltrunken, hatte etwa 2,8 Promille Alkohol im Blut, das ergab die spätere Blutprobe. Sein Zustand sei nicht auffällig gewesen, so die junge Frau: „Er ist nicht getorkelt.“
Ich wäre nach zwei Flaschen Wodka tot
Der Grund: Der 44-Jährige trinkt bereits seit 20 Jahren zu viel, sein Körper sei an den Alkohol gewöhnt, berichtete der psychiatrische Sachverständige. Bier, Wein, Schnaps, in den vergangenen zwei Jahren wohl in rauen Mengen. Ein normaler Mensch sei mit 2,0 Promille sturzbetrunken, lande mit 3 Promille auf der Intensivstation, erklärte der Mediziner, „ich wäre nach zwei Flaschen Wodka tot“. Der Angeklagte habe zielgerichtet handeln können, er sei voll schuldfähig.
Die Alkoholkrankheit, unterbrochen von mehreren Entgiftungen und Therapien, ziehe sich ebenso durch dessen Leben wie die Kriminalität, zumeist Diebstähle. Wendepunkt sei für ihn die Trennung und Scheidung 2004 gewesen, schilderte der frühere Busfahrer. Er verlor seinen Führerschein, den Job und den Kontakt zu seinen Kindern und seinen Schwestern. Landete als Bewährungsversager mehrmals in Haft.
Vor dem Amtsgericht ging es noch um zwei weitere Fälle. Bei einem Streit im Juli 2022 vor dem Kino am Bahnhof zog er einen Teleskopschlagstock. Laut Aussage zweier Zeugen, um sich zu verteidigen. Dieser Anklagepunkt wurde eingestellt. Zwei Wochen später brach er am frühen Morgen in einen Supermarkt in Sankt Augustin ein, beschädigte mit einem Pflasterstein die Glasschiebetür, wurde von zwei Angestellten gestellt und bei der Flucht gefasst.
Seine Beute, Schnaps im Wert von fast 300 Euro, hatte er zurück gelassen. Der Schaden an der Tür belief sich auf rund 4000 Euro. „Ich weiß, dass ich krank bin“, sagte der Angeklagte zu Amtsrichter Dr. Alexander Bluhm. „Ich möchte ein normales Leben führen.“ Das könnte ihm die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ermöglichen, denn zugleich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Darauf hatte auch Strafverteidigerin Alexandra Rosenkranz plädiert, die die Forderung der Staatsanwaltschaft (sechs Monate auf Bewährung) als viel zu niedrig bezeichnete. Ja, er wolle in Therapie, bekräftigte der 44-Jährige in seinem letzten Wort. „Am besten ein oder zwei Jahre.“
