Eitorfer stand unter BewährungSiegburger Gericht schickt Handy-Betrüger hinter Gitter

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Symbolbild

Eitorf/Siegburg – Vier Verhandlungstage, ein Dutzend Zeugen, und doch schwieg der Angeklagte bis zuletzt. Der 31-jährige Eitorfer muss wegen Betrugs in dreizehn Fällen nun für drei Jahre in Haft.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Alexander Bluhm sah es als erwiesen an, dass er über eine Internetplattform statt teurer Handys nur billige Kopien verkaufte, in einem Fall verschickte er gar einen leeren Karton.

Pärchen nutzte zehn E-Mail-Adressen und mehrere Konten

Für Spielkonsolen, die er online bestellte, blieb er die Rechnung schuldig. Auf Reklamationen reagierte der Angeklagte nicht, drohte den aufgebrachten Käufern seinerseits mit einer Anzeige und ging tatsächlich in einem Fall auch zur Polizei. Das brachte ihm zusätzlich eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung ein.

Der 31-jährige Hartz-IV-Empfänger ist einschlägig vorbestraft und stand zur Tatzeit 2020 und 2021 unter laufender Bewährung. Es entstand ein Gesamtschaden von mehreren tausend Euro.

Beteiligt war auch seine frühere Freundin, ebenfalls damals Hartz-IV-Empfängerin, über deren drei Konten er teilweise den Zahlungsverkehr abwickelte. Um die Betrügereien zu verschleiern, wurden mindestens zehn E-Mail-Adressen, diverse Telefonnummern, Accounts und Apps genutzt.

Die 30-Jährige erhielt wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen und gewerbsmäßigen Computerbetrugs eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die unreif wirkende Frau, die von ihrer Mutter in den Gerichtssaal begleitet wurde, wird unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt und muss 50 Sozialstunden ableisten.

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