Rund 1400 Euro kostete einen Siegburger eine Taxifahrt von Troisdorf in die Kreisstadt. Er war an einen betrügerischen Chauffeur geraten.
ProzessBetrügerischer Troisdorfer Taxifahrer hebt Geld vom Konto eines Kunden ab

Gegen einen Taxifahrer, der 1460 Euro vom Konto eines Kunden abgehoben hatte, verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe. (Symbolbild)
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Er schien ein hilfsbereiter Mann zu sein, der 34-jährige Taxifahrer. Doch für seinen Kunden, den er von einem Troisdorfer Krankenhaus zu einer Klinik in Siegburg brachte, wurde die kurze Fahrt richtig teuer. 1460 Euro hatte der betrügerische Chauffeur am 10. März dieses Jahres von dessen Konto abgehoben.
Der Fall landete jetzt vor dem Amtsgericht. Der Geschädigte war als Zeuge geladen, wartete mit Richter und Staatsanwalt aber vergeblich auf den Angeklagten. Straffrei kam dieser aber nicht davon.
Fahrer lenkte den Siegburger Kunden ab und steckte die Bankkarte ein
Gleich zwei Straftatbestände fanden sich in der Anklage: Computerbetrug und Unterschlagung. Der Kunde hatte, am Ziel angekommen, die Rechnung per EC-Karte bezahlen wollen. Vertrauensselig gab er dem Fahrer seine Karte und nannte auch die dazugehörige PIN. Doch es blieb nicht bei dem regulären Bezahlvorgang.
Der Taxifahrer lenkte laut Anklage den Kunden ab, sodass dieser vergaß, seine Bankkarte wieder an sich zu nehmen. Nachdem der Geschädigte das Taxi verlassen habe, begab sich der Angeklagte demnach zu einem Geldautomaten und hob dort einen Betrag in Höhe von 1.460 Euro ab. Das Geld habe der Angeklagte „für sich vereinnahmt“, so lautet die Formulierung im Juristendeutsch.
Was er damit konkret angestellt hat, blieb vor Gericht im Dunkeln. Unabhängig davon, ob er es verjubelt oder auf sein Konto eingezahlt haben sollte: Der Angeklagte muss die Summe an sein Opfer zurückzahlen. Der Geschädigte muss nicht selbst aktiv werden, eine aufwendige Zivilklage ist überflüssig, die Staatsanwaltschaft treibt den sogenannten Wertersatz ein.
Gegen den abwesenden Angeklagten verhängte Amtsrichter Herbert Prümper nach Abstimmung mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zusätzlich einen Strafbefehl über 1600 Euro, 80 Tagessätze zu 20 Euro, die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen. Der Taxifahrer ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft, auch damals kassierte er eine Geldstrafe.
Die Hauptverhandlung hätte ihm die Chance eröffnet, ein Geständnis abzulegen sowie Reue zu zeigen und so die Geldstrafe zu minimieren. Eine weitere Milderung wäre möglich gewesen, wenn er den betrügerisch erbeuteten Betrag dem Geschädigten vor der Urteilsverkündung zurückgezahlt hätte. Entweder aufs Konto - oder publikumswirksam in bar überreicht unter den Augen der Justiz.
Gerät der Mann noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt, muss er bei Eigentumsdelikten unter Umständen mit einer härteren Bestrafung rechnen. Dann droht ihm eine Freiheitsstrafe.