Verwechslung bei GerichtFalscher Bonner Angeklagter sitzt zwölf Minuten in Prozess

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Amtsgericht_Siegburg

Das Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Derselbe Vorname, ein sehr ähnlicher Nachname und ungefähr gleich alt: Durch eine Verwechslung geriet ein 46 Jahre alter Mann in den Fokus der Strafverfolgungsbehörde, der nachweislich zur Tatzeit rund 50 Kilometer entfernt auf einer Baustelle gearbeitet hat. „Er ist eindeutig der Falsche“, bekräftigte sein Verteidiger Martin Kretschmer beim Prozesstermin vor dem Amtsgericht.

Er kennt den richtigen Angeklagten ebenfalls, einen offenkundig etwas verwirrten Satanisten, der von Engeln und Teufeln faselt und auf dem Siegburger Nordfriedhof im November Gräber geschändet hat. Das hatte der 44-Jährige aus Waldbröl in der polizeilichen Vernehmung auch zugegeben.

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Die Staatsanwaltschaft verschickte daraufhin einen Strafbefehl über 1500 Euro. Warum dieser stattdessen bei dem 46-Jährigen aus Bonn im Briefkasten landete, blieb offen. „Vielleich hat sich jemand verklickt“, mutmaßte Richter Dr. Daniel Hahn.

Der Unschuldige legte Widerspruch ein, woraufhin der Fall vor Gericht landete. Dort wurde der Dachdecker nach zwölfminütiger Verhandlung freigesprochen. Der Zeuge, ein Mitarbeiter des Siegburger Friedhofsamtes, durfte wieder an die Arbeit gehen. Eventuell werde er noch einmal geladen, so der Richter. Die Kosten für das bisherige Verfahren und den Verteidiger trägt die Landeskasse. Der Strafbefehl soll nun dem Richtigen zugestellt werden. Falls dieser widerspricht oder nicht zahlt, gibt es einen neuen Gerichtstermin.   

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