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25 Mal in einer StundeGericht verurteilt Siegburger wegen Missbrauchs des Notrufs

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Ein Einsatzfahrzeug steht während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr am Einsatzort.

25-mal hatte der Mann an einem Nachmittag im Frühjahr vergangenen Jahres den Notruf blockiert.

Der 49-Jährige hatte die 110 an einem Nachmittag 25 mal blockiert – innerhalb einer Stunde.

Oft, wenn er sich schlecht fühlt, wählt der 49-Jährige die 110. Bei der Polizei sei er schon bekannt, die Freunde und Helfer hörten ihm meist zu, schildert seine Rechtsanwältin. Doch an einem Nachmittag betreuten andere Kollegen den Notruf, und denen wurde es nach dem x-ten Anruf zu bunt. Der Mann saß wegen Missbrauchs von Notrufen vor dem Amtsgericht.

Der Siegburger ist psychisch erkrankt, das sei bekannt, sagte seine Strafverteidigerin Alexandra Rosenkranz. Laut einem medizinischen Gutachten, das das Gericht in Auftrag gab, ist er aber voll schuldfähig. Derzeit nehme ihr Mandant regelmäßig seine Tabletten, sei stabil, schilderte die Anwältin. 25-mal hatte er an einem Nachmittag im Frühjahr vergangenen Jahres die 110 blockiert, innerhalb von rund einer Stunde.

Der 49-Jährige war bereits vorbestraft

„Ich bin nicht begeistert von dem, was ich gemacht habe, aber ich bin auf dem Weg der Besserung“, sagte der gelernte Heizungsbauer, der aufgrund seiner Erkrankung Sozialleistungen bezieht. Strafmildernd berücksichtigte Richter Herbert Prümper die zeitlich begrenzte Belästigung der Ordnungshüter, es handele sich also nicht um 25 einzelne Fälle, sondern lediglich um einen einzigen: Es gebe nur eine „Tatabsicht“. Strafschärfend wurden die Vorstrafen gewertet, die letzte aus dem Jahr 2017.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 825 Euro (55 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt, die er in Raten abzahlen kann. Im ursprünglichen Strafbefehl standen noch 550 Tagessätze: „Ein Schreibfehler“, sagte Prümper. Eine solche Geldstrafe wäre unrechtgemäß, sie dürfe höchstens 160 Tagessätze betragen. Wer diese nicht bezahlt, sitzt als Ersatz höchstens 160 Tage ab. Die Tagessatzhöhe berechnet sich nach dem Einkommen. Ein Bürgergeldempfänger muss also erheblich weniger bezahlen als ein Bankvorstand. (co)