Kurioser Fall in SiegburgMann wollte sich mit Diebesgut gegen Diebstahl schützen

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Siegburg – Einen kuriosen Fall verhandelte jetzt das Amtsgericht: Ein Dieb hatte spezielle Fenstergriffe und einen Schließzylinder für eine Tür gestohlen – um sich vor ungebetenem Besuch zu schützen. Die Diebstahlsicherungen wollte der 27-Jährige in seinem Zimmer im Obdachlosenheim installieren. Dort gebe es nicht selten Übergriffe seitens der anderen Bewohner, schilderte der Strafverteidiger Dr. René Gülpen.

Der Angeklagte wurde indes auf frischer Tat ertappt, das Diebesgut gelangte zurück in den Verkauf, so dass kein Schaden entstand. Die Strafe fiel dennoch deutlich aus, aufgrund der langen Liste an Vorverurteilungen, alle wegen Beschaffungskriminalität. Schon in der Jugend hatte der frühere Realschüler zu Drogen gegriffen, er hat weder Schulabschluss noch Ausbildung. Sein Mandant versuche aber immer, sich durch Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten, so Gülpen, wenn er nicht gerade wieder in Haft sitze. Aus dem Gefängnis wurde er jetzt auch im Gericht vorgeführt – in Fußfesseln, wie das Justizministerium es selbst für Kleinkriminelle vorschreibt, nachdem ein Delinquent aus dem Gerichtshof über die Mauer in den Mühlengraben gesprungen war, das Weite suchte und erst nach monatelanger Suche gefasst wurde.

„Damit ich irgendwann mein Kind sehen kann ohne Begleitung des Jugendamts“

Die Staatsanwaltschaft forderte für den 27-Jährigen elf Monate Haft unter Einbeziehung einer älteren Geldstrafe. Die Richterin verhängte am Ende sieben Monate und drückte ihr Bedauern aus, dass keine mildere Strafe mehr drin gewesen sei, trotz vermutlich eingeschränkter Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aufgrund einer schizophrenen Erkrankung. „Mit dem Urteil habe ich gerechnet“, sagte der Angeklagte. Er kündigte an, in sein Leben mehr Struktur bringen zu wollen, mit Hilfe seiner Familie, die ihn im Gefängnis besucht, und eventuell mit einem Betreuer. „Auch, damit ich irgendwann mein Kind sehen kann ohne Begleitung des Jugendamts.“

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