Abo

Prozess in SiegburgMutter verklagt Tochter auf Rückgabe von 5000 Euro

4 min
Geldscheine liegen auf einem Tisch

Um die Rückgabe von 5000 Euro geht es in einem Zivilprozess vor dem Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild)

Dass eine Mutter ihre Tochter verklagt, kommt nur sehr selten vor. Vorwurf: Diese habe eine Geldkassette für sie aufbewahrt, aber nicht zurückgegeben.

Mutter und Tochter würdigten sich im Amtsgericht kaum eines Blickes. Sie saßen sich im Zivilprozess als Klägerin und Beklagte gegenüber. Eine ungewöhnliche Konstellation, und auch der Vorwurf ist nicht alltäglich. Die Ältere will der Jüngeren eine Metallkassette mit Bargeld übergeben haben – zur Aufbewahrung.

Etwa ein Jahr später wollte die Mutter die Summe zurück, sie habe nach einer Reha kein Geld mehr gehabt. Ihr Version: Die Tochter habe gewusst, dass es sich um 5000 Euro handele, sie habe die Scheine, überwiegend kleinere, aber auch zwei Fünfhunderter, vor deren Augen abgezählt und in eine weinrote Geldkassette gepackt. Eine Bekannte sei dabeigewesen.

Mutter und Tochter erzählten im Siegburger Zivilprozess zwei Versionen der Geschichte

Doch vor der geplanten Rückgabe hätten laut einer handschriftlichen Notiz 470 Euro gefehlt, die Tochter habe ihr ein Foto dieses Zettels geschickt. Sie habe sauer reagiert, ihre Tochter sei daraufhin nicht aufgetaucht und habe das Geld behalten.

Die Tochter hingegen will eine verschlossene Kassette mit unbekanntem Inhalt entgegengenommen und der Mutter auch zurückgegeben haben. Diese habe sie in eine Einkaufstasche gepackt und am Fahrradlenker transportiert. Von dem Inhalt der Tasche existiert ein Foto: Denn auf der Fahrt seien Lebensmittel ausgelaufen, die Mutter habe, daheim angekommen, per Whatsapp von dem Malheur berichtet.

Mutter soll schon seit Jahren immer wieder Geld bei der Tochter deponiert haben

Das Foto, auf dem auch die Geldkassette zu sehen ist, legte die Tochter als Beweis vor. Die Mutter schüttelte den Kopf: „Das war eine andere Kassette, die ich für die Nachbarin besorgt hatte.“ Die  5000 Euro habe sie angespart gehabt, sagte sie die Frage von Richter Dr. Gero Fuchs, woher das viele Geld denn stamme. Im Tresor der Tochter habe sie die Summe sicherer gewähnt als bei sich zu Hause, so die Mutter. Es sei ein einmaliger Vorgang gewesen.   

Ihre Mutter habe schon seit Jahren und Jahrzehnten immer wieder Geld bei ihr deponiert, schilderte hingegen die junge Frau, selbst zweifache Mutter. „Damit sie nicht alles sofort ausgibt, das war schon in meiner Kindheit so.“ Es sei ein großes Durcheinander gewesen.

Einige Zeit nach der Rückgabe der Kassette habe die Mutter plötzlich  5000 Euro von ihr gefordert, sie habe sich an einen solchen Betrag nicht erinnern können, fand bei der Suche in ihren Unterlagen die handgeschriebene Notiz, darauf der genannte Betrag mit dem Zusatz minus 470 Euro.

Sie schickte der Mutter ein Foto des Zettels, die 64-Jährige habe sie daraufhin wüst beschimpft und ihr sogar gedroht, sie umzubringen. Der Vater habe versucht zu vermitteln, vergeblich. Die Eltern seien schon lange getrennt.  

Sie ist sich keiner Schuld bewusst, hatte schon eine belastete Kindheit, und nun soll sie auch noch zahlen
Rechtsanwältin Bärbel Müßig-Klein vertritt die Tochter, die von ihrer Mutter verklagt wurde

Richter Fuchs appellierte an die Parteien, sich gütlich zu einigen: „Sie sind Mutter und Tochter, das Geld bleibt ja auf jeden Fall in der Familie.“  Gesprächsbereitschaft signalisierte Rechtsanwalt Bernd Arnold, der Anwalt der Mutter. Ihr erstes Angebot lag bei 3500 Euro, dann hieß es: „3000 Euro und keinen Cent weniger.“

Am Ende stellte die Klägerin in Aussieht, wenn die Hälfte der Summe, also 2500 Euro, fließe, könne man den Rechtsstreit beenden. „Ich will meiner Tochter ja diese Straftat nicht anhängen“, sagte die Mutter.

Die Tochter bot nach Rücksprache mit ihrer Anwältin 1000 Euro an -  „Mehr geht nicht, meine Mandantin ist alleinerziehend“, sagte Bärbel Müßig-Klein -, dann 1500 Euro. „Sie ist sich keiner Schuld bewusst, hatte schon eine belastete Kindheit, und nun soll sie auch noch zahlen“, erklärte Müßig-Klein, währenddessen die Beklagte mit den Tränen kämpfte.

Im weiteren Verfahren würden Zeugen gehört, die Bekannte der Mutter, auch deren Ex-Mann, der Vater der Beklagten, erklärte der Richter. Er müsse deren Glaubwürdigkeit einschätzen. Es gebe prozessuale Risiken, die nächste Instanz sei zudem mit höheren Kosten verbunden: Die Mutter müsse beweisen, dass sie das Geld der Tochter übergeben habe, die Tochter müsse die Rückgabe beweisen.    

Der seit eineinhalb Jahren schwelende Streit geht also weiter. Dr. Gero Fuchs gab den Parteien mit auf den Weg: „Sie können sich auch jetzt noch einigen. Falls es eine Lösung gibt, geben Sie mir Bescheid.“