Nach VerkehrsunfallVersicherung zahlt spät – Mann in Siegburg erhält hohen Strafbefehl

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Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten zusammen. (Symbolbild)

Weil seine Versicherung einen Unfallschaden nicht zeitnah beglich, landete ein Autofahrer vor Gericht. (Symbolbild)

Widerspruch am Amtsgericht Siegburg einzulegen, hat sich für den Mann doppelt gelohnt.

Weil seine Versicherung einen Unfallschaden nicht zeitnah beglich, landete ein Autofahrer vor Gericht. Sein Unfallgegner, der sich einen Handbruch zuzog, hatte ihn angezeigt, die Staatsanwaltschaft gegen den Unternehmensberater einen Strafbefehl über 5200 Euro (40 Tagessätze à 130 Euro verhängt). Dagegen legte der 58-Jährige Widerspruch ein, der jetzt verhandelt wurde.

Der Zusammenstoß auf der Autobahn 560 in Hennef sei auf ein „Augenblicksversagen“ zurückzuführen, führte sein Strafverteidiger an. Es seien weder Alkohol noch Drogen im Spiel gewesen. Der Fahrer hatte an einem Samstagmorgen im September 2022 die Spur wechseln wollen und dabei einen Pkw, der mit Tempo 140 unterwegs war, zu spät gesehen. Bei dem Crash waren Teile durch die Luft geflogen und hatten ein zweites Fahrzeug beschädigt.

Siegburg: 21.000 Euro Schäden nach Unfall auf der A560 in Hennef

Am BMW des Unfallverursachers, der nicht vollkaskoversichert war, entstand ein Schaden von rund 21.000 Euro. Sein Mandant habe den Unfall umgehend pflichtgemäß seiner Versicherung gemeldet. Diese habe mittlerweile auch alle Forderungen einschließlich des Schmerzensgeldes für die gebrochene Hand beglichen, sagte der Anwalt. Er warb dafür, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Dem folgte Amtsrichter Dr. Alexander Bluhm. Der Widerspruch hat sich doppelt gelohnt, der Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung hätte juristisch schwerer gewogen und wäre teurer geworden. Nun muss der Angeklagte eine Geldauflage von 4000 Euro zahlen: 2000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten und 2000 Euro an Ärzte ohne Grenzen.

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