AmtsgerichtFahrgast nach Attacke auf Busfahrer in Troisdorf zu Geldstrafe verurteilt

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Drei Busse stehen an einem Busbahnhof

Der Fronleichnamstag 2022 bleibt für einen Busfahrer in keiner schönen Erinnerung.

Nach einer Attacke auf einen Busfahrer im Juni 2022 muss ein Fahrgast nun eine Geldstrafe zahlen. Er hatte den Fahrer beleidigt, bedroht und bespuckt.

Acht Minuten hatte der Busfahrer Pause am Bahnhof Spich, Gelegenheit, sich an diesem heißen Fronleichnamstag kurz frisch zu machen. Doch ein Fahrgast begehrte Einlass, schlug laut gegen die Tür und entfachte eine hitzige Auseinandersetzung mit Beleidigungen, Drohungen und Spuckattacken, die vor dem Amtsgericht ein Nachspiel hatte.

Der 29-Jährige war an dem Nachmittag Mitte Juni dieses Jahres mit Frau und zwei Kindern unterwegs, konnte aber nur eine Fahrkarte, ein Neun-Euro-Ticket, vorweisen. Die Aufforderung, ein zweites zu kaufen, endete mit einer Schimpfkanonade.

Angeklagter spuckte Busfahrer an

Auf der Fahrt Richtung Niederkassel sei der Mann erneut nach vorn gekommen, habe so massiv gegen die Plexiglasscheibe seiner Fahrerkabine geschlagen, dass er vor Schreck abbremste, schilderte der 59-jährige Busfahrer. „Es war auf der Landstraße zwischen Niederkassel-Stockem und Uckendorf, ich fuhr Tempo 70.“

Der Versuch, ihn durch den Zwischenraum zwischen Abtrennung und Frontscheibe anzugreifen, misslang. Zweimal habe der Angeklagte ihn dann durch einen Spalt in der Abtrennung angespuckt, so der Zeuge: „Ich hatte Angst.“

Passagier bestätigte Aussage

An der nächsten Bushaltestelle stoppte er, die Familie öffnete mit dem Notknopf die Tür und stieg aus. Als die alarmierte Polizei wenige Minuten später eintraf, sei der junge Mann „hochaggressiv“ gewesen, habe ihnen Ausländerfeindlichkeit unterstellt, so die Beamten, und den Fahrer fortgesetzt beleidigt.

Der Angeklagte räumte einen Teil der Vorwürfe ein, er habe aber weder geschlagen noch gespuckt. Die Staatsanwaltschaft wertete hingegen die Aussage des Busfahrers und eines weiteren Passagiers als glaubhaft.

Richter Alexander Bluhm hatte keine Zweifel daran, dass sich der Sachverhalt so abgespielt habe. Ob die Plexiglasscheibe durch die Schläge einen Riss bekam, ließ sich indes nicht nachweisen. Hierfür hat der Fahrgast bereits eine Rechnung über 1600 Euro vom Busunternehmen erhalten.

Angeklagter äußert kein Bedauern

Das Amtsgericht verurteilte den bislang nicht vorbestraften Täter zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Euro (700 Euro). Der Angeklagte, der während der mehrstündigen Verhandlung die Zeugen eindringlich musterte und angrinste, äußerte kein Wort des Bedauerns.

Dabei hat er derzeit nur wenig Anlass zur Freude: Von seiner Frau getrennt, ist er bei einem Freund untergekommen, sein Vater gebe ihm Geld. Nach zwei abgebrochenen Ausbildungen hatte er nur Gelegenheitsjobs, sein letzter Arbeitgeber, eine Zeitfirma, ließ den befristeten Vertrag auslaufen. Seit August ist er arbeitslos.

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