Abo

Prozess in BonnZwei Angeklagte sollen Troisdorfer beraubt haben

3 min
Ein Gerichtsgebäude im klassizistischen Stil.

Das Landgericht in Bonn. (Symbolbild)

Die beiden Angeklagten sollen den Mann vor seiner Wohnung abgepasst und mit einer Schusswaffe bedroht haben.

Die Skepsis angesichts der Aussage des 20-jährigen Angeklagten war allen Beteiligten deutlich anzumerken: Vor der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat in dieser Woche das Verfahren gegen zwei Männer aus dem westfälischen Schwelm begonnen, die am 7. September 2024 einen Troisdorfer in dessen Wohnung ausgeraubt haben sollen. Laut Anklage soll das Duo im Alter von 20 und 31 Jahren sein Opfer nachts vor dessen Wohnung abgepasst hatte.

Der Anwalt des jüngeren Angeklagten erklärte direkt nach der Verlesung der Anklage, dass sein Mandant die Tat zugeben werde – allein der Mittäter sei nicht der 31-Jährige neben ihm auf der Anklagebank. Die Identität des tatsächlichen Komplizen wolle sein Mandant aber nicht offenlegen. Dem Opfer wolle er 2.000 Euro zur Wiedergutmachung zahlen.

Angeklagter habe Männer entlarven wollen, die online junge Mädchen anschreiben würden

Die nun folgende Aussage des 20-Jährigen provozierte dann aber eine Fülle von Nachfragen – nicht zuletzt auch seitens seines eigenen Anwalts. Dass er sich hier als Samariter inszenieren wolle, könne man dem Angeklagten nur schwerlich abnehmen, sagte die Vorsitzende Richterin Steffi Johann To Settel. Der junge Mann hatte angegeben, dass er sich in einer Chat-App gemeinsam mit dem Komplizen als 14-jähriges Mädchen ausgegeben habe.

Ziel der Aktion sei es gewesen, Männer, die sich mit sexuellen Interessen an sie wenden würden, zu entlarven. Nach einigen Tagen sei dann das spätere Opfer in die Falle getappt, habe schnell nach Nacktbildern beziehungsweise nach einem persönlichen Treffen gefragt. Für den Abend des 7. September habe man dann ein solches Treffen tatsächlich arrangiert.

Darstellung der Anklage im Widerspruch zu „Samariter-Aktion“

Der Mann habe das Mädchen gegen acht Uhr am Bahnhof abholen wollen. Auf mehrfache Nachfrage sagte der junge Mann vor Gericht, der ursprüngliche Plan sei gewesen, dem Mann nun bis zu dessen Wohnung zu folgen, um ihn dort zur Rede zu stellen. Selbst sein Anwalt war bis zu einer kurzen Rücksprache mit seinem Mandanten davon ausgegangen, dass es diesem um Geld gegangen sei. Zunächst habe der Troisdorfer das Treffen aber immer wieder verschoben und so sei es dazu gekommen, dass man ihn erst spät in der Nacht vor dem Haus abgepasst habe.

Sein Samaritertum wollte denn das Gericht dem Angeklagten nicht so recht abnehmen und in der Darstellung der Anklage liest sich der Überfall ohnehin etwas anders: Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die beiden Angeklagten das Opfer vor dessen Haustüre um halb eins nachts abgepasst haben. Ihre Aufforderung, die Türe zu öffnen sollen sie mit dem Lauf einer Schusswaffe untermauert haben, den sie mehrfach in den Rücken des Opfers gedrückt oder gegen dessen Kopf gehalten haben sollen.

Bislang unklar, wo die Beute blieb

Während nacheinander jeweils einer der Täter das Opfer mit der Waffe in Schach hielt, soll der andere in der Wohnung nach Stehlens wertem gesucht haben. Die Beute soll letztlich aus zwei Computermonitoren, drei Handys, 3.050 Euro Bargeld sowie einem Schlüsselbund, einer Bankkarte, einer Spielekonsole sowie einem Parfüm und einer Markentasche bestanden haben.

Der junge Angeklagte hatte hingegen angegeben, dass man kein Geld gestohlen und die mitgenommenen Gegenstände letztlich „entsorgt“ habe. Die Waffe habe man nicht selbst mitgebracht, sondern dem Troisdorfer aus dem Hosenbund gezogen. Ziel sei einzig eine Art Bestrafung gewesen. Außerdem habe man 200 Euro Fahrgeld verlangt. Der Mitangeklagte, den der junge Mann als einen unbeteiligten Cousin bezeichnete, schwieg zu den Vorwürfen. Das Verfahren wird nun mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil wird Ende des Monats erwartet.