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Bewährung in zweiter InstanzBrüder aus Troisdorf versöhnen sich nach Messerattacke

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.(Symbolbild)

2020 verletzte der heute 28-Jährige seinen Bruder bei einer Auseinandersetzung lebensgefährlich.

Vor der Gerichtstür strahlte der 28-Jährige aus Troisdorf: Er war gerade zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, und er freute sich so darüber, als sei er freigesprochen worden. Aber er hat wirklich Glück gehabt. Glück, dass er seinen Bruder nicht getötet hatte, und Glück, dass der Schwerverletzte ihm verzieh.

Am 18. September 2020 war der damals 26-Jährige in seiner Troisdorfer Wohnung mit seinem ein Jahr älteren Bruder wegen einer Kleinigkeit in einen heftigen handgreiflichen Streit geraten, der sich schließlich in den Hausflur verlagerte. Dort bat der Jüngere den anderen um Ruhe, weil er als Hausmeister des Objekts um seinen Job fürchtete, wenn der Krach eskaliere. Beide hatten ordentlich getrunken und auch Drogen konsumiert.

Erstes Urteil: zweieinhalb Jahre Haft

Nach der Ansage kehrte er in die Wohnung zurück. Der Bruder aber ließ sich nicht beruhigen, schlug gegen die Tür, sodass der andere wütend in die Küche lief, ein Messer mit einer 19 Zentimeter langen Klinge holte, nach draußen ging, dem Rasenden damit in den Bauch stach und ihn lebensgefährlich verletzte.

Der Bruder sei ihm „ins Messer gelaufen“, sagte der Täter in seiner Vernehmung. Er hatte den Verletzten erst versorgt und sich dann der Polizei gestellt. Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte im April 2021 vom Bonner Schwurgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Bewährung nach Revision

Dagegen legte er Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, und die 3. Große Strafkammer des Landgerichts musste jetzt prüfen, ob der jüngere Bruder in Notwehr und damit nicht rechtswidrig gehandelt habe und ob auch ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich infrage komme. Bei dieser Wiedergutmachung kann ein Gericht eine Strafe abmildern oder gar nicht verhängen.

Der neue Prozess war nach zwei statt der geplanten sechs Verhandlungstagen beendet. Die Parteien verständigten sich in einem Rechtsgespräch auf eine Bewährungsstrafe, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablege. Das tat er.

Danach hörte die Kammer nur noch einen Zeugen, das Opfer. Der Mann hat seinem Bruder längst verziehen und auch kein Interesse an einer Strafverfolgung. Die Geschwister, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt, hätten heute ein „besseres Verhältnis, als wir es jemals gehabt haben“.

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