Vor GerichtVermieter entdeckt Cannabis-Plantage durch Kondenswasser in Troisdorfer Keller

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Illegal angebaute Cannabispflanzen

Eine Cannabisplantage in einem Troisdorfer Keller brachte zwei Freunde auf die Anklagebank. (Symbolbild)

Ein Schwall Kondenswasser führte den Besitzer eines Zweifamilienhauses zu einer Cannabis-Plantage. Er rief die Polizei, zwei Freunde landeten vor Gericht.

Eine Hobbywerkstatt für Fahrradreparaturen mietete ein junger Mann vorgeblich in Troisdorf an, doch die Kellerräume wurden für die illegale Pflanzenzucht genutzt. Der Elektriker und einer seiner Freunde saßen jetzt wegen Drogenhandels vor dem Schöffengericht. Entdeckt hatte die Cannabis-Plantage der nichtsahnende Vermieter, ein Unternehmer aus Lohmar, als er die Zähler in dem Zweifamilienhaus im Ortsteil Sieglar ablesen wollte.

Eine Tür im Untergeschoss sei ganz nass gewesen, und als er diese öffnete, sei ein Schwall Kondenswasser über ihn geschwappt, die Stromzähler, der Boden, alles sei klitschnass gewesen, schilderte der 37-Jährige im Zeugenstand die Situation Ende 2021.

Drogenfahnder holten 109 Pflanzen aus dem Keller eines Zweifamilienhauses in Troisdorf-Sieglar

Er bemerkte die aufwendigen Installationen mit leistungsstarken Wärmelampen, sah beim Öffnen eines Aufwuchs-Zelt das inkriminierte Grün und alarmierte die Polizei. Die Ermittler holten 109 fast erntereife Pflanzen, 70 bis 130 Zentimeter hoch, aus dem Keller.

Außerdem entdeckten sie Kartons mit Adressaufklebern und fanden DNA-Spuren, unter anderem auf einer Colaflasche. Bei dem heute 24-jährigen Angeklagten, der den Mietvertrag geschlossen hatte und noch bei seinen Eltern lebte, ergab die Wohnungsdurchsuchung nichts.

Eine Spur führte zu einem Einzelhandelskaufmann aus Hennef, der die Aufzucht-Lampen bestellte

Bei seinem Freund, einem 25-jährigen Maschinenbaustudenten, fand die Polizei rund 50 Gramm getrocknetes Marihuana auf dem Balkon. Die Adressaufkleber führten zu zwei weiteren jungen Männern aus dem Freundeskreis, die für den Studenten Pflanzenzucht-Equipment bestellt hatten.

Angeblich, so ihre Aussage bei der Polizei und vor Gericht, hatten sie keine Kenntnis von der Plantage. Die Bestellung sei eine Gefälligkeit gewesen. Die Verfahren gegen den Einzelhandelskaufmann aus Hennef und den Arbeitslosen waren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden.

Student gab keine Auskunft zur Planung und Pflege der Cannabisplantage in Troisdorf

Der Student räumte alle Anklagevorwürfe ein, gab aber keine Auskunft zu etwaigen Mittätern. Auch zum Tatplan und zum Vorgehen sagte er nichts. Das wertete der Vorsitzende Richter Herbert Prümper daher zwar als weitgehendes, aber nicht als vollumfängliches Geständnis.

Mit zitternder Stimme verlas der 25-Jährige eine persönliche Erklärung, in der von der Trennung der Eltern, schwierigen famliären Bedingungen, von psychiatrischen Behandlungen und einem Suizidversuch die Rede war. Seit Jahren sei er mit der Pflege seiner greisen, dementen Großeltern betraut.

Vielleicht ist der Angeklagte auch ein Bauernopfer für alle drei Freunde
Staatsanwalt im Prozess um eine Cannabisplantage in Troisdorf

Für den Staatsanwalt hat der 25-Jährige alle Schuld auf sich genommen, „und vielleicht ist er auch ein Bauernopfer für alle drei“, sagte er mit Blick auf die beiden Zeugen, die den Prozess nach ihrer Aussage im Saal verfolgten. Dem mitangeklagten 24-Jährigen könne die Tat nicht nachgewiesen werden.

Richter Prümper folgte dem Plädoyer von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, den Elektriker, der von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht hatte, freizusprechen. Dieser habe nicht zugegeben, etwas mit der Sache zu tun zu haben, es aber auch nicht abgestritten. „Die Indizien für eine Mittäterschaft reichen nicht für eine Verurteilung aus.“

Der Student erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Drogen seien nicht in den Verkehr gelangt, er habe eine günstige Sozialprognose, so der Richter, auch weil er für pflegebedürftige Angehörige Verwantwortung übernehme.

Eine Geldstrafe, wie sie der Verteidiger vorschlug, sei angesichts der Wirkstoffmenge von etwa 180 Gramm THC nicht mehr drin, bei 7,5 Gramm liege die Grenze zur nicht geringen Menge. Der Angeklagte bedankte sich für das milde Urteil: „Ich bin froh, dass das zu Ende ist.“ 

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