Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags.
Plädoyers in BonnProzess um Angriff auf Sanitäter in Troisdorf geht in die Schlussphase

Prozess vor dem Bonner Landgericht: Die zwei jungen Männer - hier bei einem Prozesstermin im Dezember 2025 - sollen in Troisdorf einen Feuerwehrmann, der als Rettungssanitäter einen Streit schlichten wollte, zusammengeschlagen und schwerst verletzt haben.
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Vor der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wurde am Donnerstag mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung die Schlussphase im Verfahren gegen zwei Heranwachsende im Alter von 18 und 19 Jahren eingeleitet. Die beiden Angeklagten sollen am 4. Juli vergangenen Jahres nach einer Schulabschlussfeier in der Troisdorfer Stadthalle einen Rettungssanitäter mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt haben.
Der beschuhte Fuß ist bei Tritten gegen den Kopf ein gefährliches Werkzeug
„Der beschuhte Fuß ist bei Tritten gegen den Kopf ein gefährliches Werkzeug“, machte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer klar. Er forderte, die beiden angeklagten Heranwachsenden wegen versuchten Totschlags zu Jugendstrafen von zwei beziehungsweise dreieinhalb Jahren zu verurteilen. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass beide Angeklagte den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hätten.
Dennoch sah er im Fall des Älteren die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, da eine erneute Inhaftierung hinsichtlich der Sozialprognose des 19-Jährigen „kontraproduktiv“ sei. Im Gegensatz zu seinem jüngeren Mitangeklagten, der den Anklägern als „Hauptagressor“ gilt, ist der junge Mann derzeit von der Haft verschont. Nico Schmied als Anwalt des damals schwerverletzten Troisdorfers, der das Verfahren als Nebenkläger verfolgte, lobte den Vortrag des Anklagevertreters zwar als „unglaublich gutes Plädoyer“, forderte aber, dem älteren Angeklagten eine Bewährung zu versagen.
Anwälte, Anklage und Richterin führten Recntsgespräch in Bonn
Der Tag hatte mit einer Überraschung begonnen: Noch vor Anhörung der beiden Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe bat die Anwältin des haftverschonten Angeklagten, Melanie Jüde, um ein Rechtsgespräch. Dies fand mit Zustimmung der Vorsitzenden Richterin coram publico statt. Die Anwältin regte an, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten komplett aufzuheben, damit dieser die dann freiwerdende Kaution von 8000 Euro dem Opfer als Schmerzensgeld zahlen könne. Diesem Wunsch kam die Vorsitzende zwar erst einmal nicht nach, machte aber deutlich, dass sich möglicherweise auch andere Wege finden ließen, um das Geld freizubekommen.
Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe skizzierten ihre beiden Klienten als zwei gegensätzliche Charaktere: Während der Ältere einen guten Weg genommen habe, sei bei seinem inhaftierten jüngeren Freund kaum ein Fortschritt zu erkennen. Der erstere befinde sich erfolgreich in der Mitte einer Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker und komme unaufgefordert sämtlichen Meldeauflagen nach. Auf die Frage, ob sie dem Jüngeren schädliche Neigungen attestieren würde, antwortete die zuständige Ansprechpartnerin „Ich würde sagen, ich kann sie einfach nicht ausschließen.“
Gerichtshilfe spricht von unreifen Persönlichkeiten der Angeklagten
Auch die kriminelle Vorbelastung der beiden Angeklagten unterscheidet sich deutlich: Während der Jüngere mit neun Vorstrafen als Intensivtäter gilt, hat sich der 19-Jährige „nur“ eine Körperverletzung und eine Fahrt ohne Führerschein geleistet. Für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht sprachen sich dennoch beide Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe schon allein wegen des Erziehungsgedankens angesichts der unreifen Persönlichkeiten aus.
In seinem Plädoyer fasste der Staatsanwalt die Vorfälle am Abend des 4. Juli vergangenen Jahres aus Sicht der Anklage zusammen. Demzufolge waren die beiden Angeklagten mit ihren Motorrollern gegen Ende der Abschlussfeier einer zehnten Klasse auf dem Platz vor der Stadthalle provokativ durch die aus dem Ausgang strömende Menge gefahren. Der Jüngere habe versucht, in die bereits geschlossene Halle zu gelangen, indem er einem städtischen Mitarbeiter zunächst eine Kopfnuss und dann einen Faustschlag versetzte.
Viele Zeugen schilderten das Geschehen vor der Stadthalle in Troisdorf
Diese Situation sei von dem Rettungssanitäter beobachtet worden, der daraufhin einschritt und den Angreifer mit dem Knie auf dessen Rücken am Boden fixierte. Um aufzuklären, was anschließend geschah, hatte das Gericht im Verlauf der Beweisaufnahme Zeugen gehört. Nach Auffassung der Anklage versuchte zunächst der 19-Jährige, seinen Freund mit vier Tritten gegen den Sanitäter zu befreien. Die Gewalttaten des „Hauptaggressors“ teilte er dann in vier Phasen ein: zwei Tritte mit dem Spann, zwei weitere mit Anlauf gegen den Kopf des Opfers, dem seien ein Stampftritt und ein Abschlusstritt gefolgt. Der letzte Angriff sei geschehen, als das Opfer von einer zu Hilfe geeilten Security-Mitarbeiterin aufgerichtet wurde.
Anwältin Jüde forderte dagegen einen Freispruch, hilfsweise eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung für ihren Mandanten. Der Heranwachsende habe seinem am Boden liegenden Freund in einem „Nothilfeexzess“ helfen wollen. Der 19-Jährige hatte zu Beginn des Verfahrens ausgesagt, dass er angesichts seines vorausgegangenen Alkoholkonsums und der schlechten Lichtverhältnisse nicht bemerkt habe, dass es ein Rettungssanitäter war, der auf dem Rücken seines Freundes kniete.
Prozess in Bonn soll noch im Februar zuende gehen
Eine Aussage, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem vorausgegangenen Plädoyer als „Gipfel der Unverschämtheit“ bezeichnet hatte: Ob der Angeklagte denn glaube, dass er „Vollidioten“ vor sich habe, die ihm einen solch unglaubwürdigen Vortrag abnehmen würden. Das Opfer sei doch in seiner Signalkleidung als Helfer zu erkennen gewesen.
Strafverteidiger Max Ziemer forderte, seinen Mandanten ebenfalls zu einer bewährungsfähigen Strafe unter zwei Jahren zu verurteilen. Den von der Anklage angenommenen Gewaltexzess habe es in dieser Form ebenso wenig gegeben wie einen Tötungsvorsatz. Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger hatte in seinem Gutachten lediglich zwei Tritte als gesichert angesehen. Ein Urteil will das Jugendschwurgericht Ende Februar verkünden.

