Trotz freier PlätzeNicht eingehaltene Termine sorgen für Rückstau im Kreishaus

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Vor dem Einlass am Haupteingang des Kreishauses stehen die Menschen Schlange, die ins Straßenverkehrsamt möchten.

Rhein-Sieg-Kreis – Das Nummernschild unterm Arm, dick eingemummelt in Parkas und Schals stehen sie da, die Fahrzeugbesitzer, die ihren fahrbaren Untersatz beim Straßenverkehrsamt anmelden wollen. Statt in der großen Wartehalle des Kreishauses ist Schlangestehen vor dem Eingang angesagt. Erst fünf Minuten vor dem Termin ist Einlass, so sieht es die Corona-Schutzregelung vor.

Im November, wenn es trüb und nasskalt ist, keine Freude. Erst recht nicht, wenn man gar nicht warten müsste. Zehn Prozent aller Termine in der Zulassungsstelle werden nämlich gar nicht eingehalten. Die Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter haben Leerlauf, die anderen Kunden müssen warten.

Minutengenaue Vergabe

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Ein Schild weist auf die Zugangsregeln während der Pandemie hin. Erst fünf Minuten vor dem Termin darf man das Kreishaus betreten.

Noch bis Oktober seien es sogar 25 Prozent aller online oder telefonisch vereinbarten Termine gewesen, die leerliefen, sagt Daniela Blumenthaler von der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises auf Anfrage. „Ende Oktober haben wir dann das längere Zeitfenster von 14 Tagen Vorlauf für einen Termin auf acht Tage reduziert“, beschreibt sie. Danach habe es weniger solcher Geistertermine gegeben.

„Das Problem mit bei den nicht wahrgenommenen Terminen ist der Rückstau, man hat ein Loch, kann aber niemanden vorziehen“, sagt Blumenthaler. Die Termine werden minutengenau vom Computersystem je nach Anliegen vergeben: Die Abmeldung eines Fahrzeuges dauert fünf Minuten, die Ummeldung eines Gebrauchten zehn Minuten, der Import eines außereuropäischen Kfz 20 Minuten. Und so lange muss der nächste eben warten, egal ob der Schalter mit einem Kunden besetzt ist oder nicht.

Schon lange vor der Pandemie, seit 2017, konnten im Straßenverkehrsamt An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen oder Führerscheinangelegenheiten nur noch mit Termin wahrgenommen werden. Nun aber gelten noch strengere Regeln: Die bei der Anmeldung zugeteilte Nummer wird vom Sicherheitsdienst kontrolliert, gewartet wird vor der Tür. Erst fünf Minuten vor dem Termin ist Einlass ins Kreishaus, wo erneut gewartet werden muss, bis die Nummer mit der Angabe des bearbeitenden Tisches auf dem Bildschirm erscheint.

Online-Zulassung nur für Privatpersonen

Die Pflicht zum Wechsel des Kennzeichens, beispielsweise beim Kauf eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Zulassungsbezirk oder beim Umzug, wurde abgeschafft. Das bisherige Kennzeichen kann weiterverwendet werden.

Dennoch muss das Fahrzeug wie bisher beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises an- beziehungsweise umgemeldet werden. Das ist seit Oktober 2019 auch online möglich. Bundesweit gibt es bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung, wie der Dienst offiziell heißt, aber noch technische Probleme. Zudem ist die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen derzeit nur für Privatpersonen möglich. Eine Ausweitung auf Unternehmen und Firmenfahrzeuge soll bald erfolgen. (seb)

www.rhein-sieg-kreis.de

www.bmvi.de

In den Zulassungszonen in Siegburg und Meckenheim werde auch jetzt, während Corona, mit voller Stärke gearbeitet, so Blumenthaler: 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Teilzeitkräfte, gibt es in Siegburg, elf in Meckenheim. Spuckschutzwände wurden eingezogen, die Kunden müssen Mund- und Nasenschutz tragen. Einen Termin abzusagen ist einfach: Sowohl bei der telefonischen Anmeldung als auch bei der Online-Terminvergabe wird eine Nummer zugeteilt. Die kann im System sofort wieder gestrichen und der Termin neu vergeben werden.

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